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Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
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-   -   Frist zur Reinigung der Wohnung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/frist-zur-reinigung-der-wohnung-1954.html)

thomas27 16.12.2012 12:28

Frist zur Reinigung der Wohnung
 
ich habe ein problem und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten soll.

anfang dezember gabb es bei uns im haus ein wasserrohrbruch, dabei musste der handwerker in meine wohnung.
die vermieterin kam direkt hinterher gestiefelt, ohne einen ersichtlichen grund.

nun habe ich pot von der vermieterin bekommen, dass ich bis 27.12. meine wohnung entrümpeln soll, sonst bekomme ich eine fristlose kündigung.

in diesem brief wird mit der fristlosen kündigung gedroht, sollte ich zum besichtigungstermin nicht anwesend sein. ist das rechtens?

desweiteren behalten sie sich rechtliche schritte in bezug auf geruchsbelästigung und gesundheitsgefährdung vor.

kann mir jemand helfen, wie ich mich jetzt verhalten soll?

da ich beruflich viel unterwegs bin, liegen max. kleidung auf dem boden. weder ungeziefer, noch schimmel, noch geruchsbelästigung ist vorhanden. es gab auch nie beschwerden von nachbarn.

das ist doch reinste willkür der vermietung...!?

Regenmacher 16.12.2012 14:32

AW: frist zur reinigung der wohnung
 
Zitat:

das ist doch reinste willkür der vermietung...!?
Da ich nicht weiß, wie es zu dem Zeitpunkt in Ihrer Wohnung ausgesehen hat, halte ich mich mit einer Antwort zurück.

thomas27 16.12.2012 16:46

AW: frist zur reinigung der wohnung
 
als normale unordnung würd ich es beschreiben.

so wie es in einem 1-mann haushalt aussieht, wenn man am arbeiten ist und nur selten dazu kommt, daheim etwas zu machen.

aber es als messiverhalten abzutun, das würde viel zu weit gehen!

Sange 17.12.2012 04:06

AW: frist zur reinigung der wohnung
 
Zitat:

in diesem brief wird mit der fristlosen kündigung gedroht, sollte ich zum besichtigungstermin nicht anwesend sein. ist das rechtens?
Nein, das ist nicht rechtens.
Die Besichtigung der Wohnung ist durch den Vermieter mindestens 24 Stunden vorher
, unter Nennung eines wichtigen Grundes, mit dem Mieter abzustimmen.

Der Mieter sollte aber mindestens 1 Terminvorschlag, besser noch 2 Vorschläge für eine Besichtigung machen. Denn mit ganz bestimmten Begründungen, darf der Vermieter auf einer Besichtigung bestehen. Gerichtsurteile sind dazu ergangen.

Dazu darf er allerdings nicht ohne die Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Es sei denn, bei Gefahr im Verzuge.


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