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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Wurden einfach gekündigt ohne grund BITTE UM HILFE
Bitte wer kann uns Auskunft geben.
Haben seit Sommer 2011 ein Einfamilien unbefristet gemietet, unsere Vermieter nehmen sich das Recht bei uns auch ohne das wir anwesend sind das Haus zu betreten(wobei die Dame (vermieterin) fleissig in unseren Privatsachen schnüffelt).Wir haben auf das hinauf das Schloss ausgetauscht.Nun haben Sie uns den Vertrag per einschreiben gekündigt,ohne auch nur einen Grund dafür anzugeben. Dachten das wir mit einem Unbefristeten Vertrag auf der sicheren Seite sind,nun habe ich im Internet bei der AK folgendes gelesen Ein- und Zweifamilienhäuser: Mietgegenstände in einem Haus mit nicht mehr als zwei selbständigen Objekten (wobei ein nachträglicher Dachbodenausbau nicht mitgezählt wird), unabhängig vom Errichtungsjahr des Hauses. Bei der Miete eines Ein- oder Zweifamilienhauses liegt ein Mietverhältnis des Typ I aber nur dann vor, wenn der Mietvertrag nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde. Welche Rechtsgrundlage gilt für Wohnungen des Typ I? Für die nicht dem MRG unterliegenden Mietgegenstände gelten nur die allgemeinen Vorschriften des ABGB. Da diese nicht sehr detailliert sind, werden nähere Regelungen meist in den jeweiligen Verträgen getroffen. Es empfiehlt sich, die Vertragstexte vor Vertragsschluss besonders genau zu prüfen; auf spezielle Schutzvorschriften – wie eben das MRG – kann man sich beim Wohnungstyp I nicht verlassen. Es gibt keinen Kündigungsschutz! Ein unbefristetes Mietverhältnis kann „frei“ gekündigt werden. Der Vermieter muss – im Gegensatz zu Wohnungen des Typ II oder III – keinen Kündigungsgrund angeben bzw beweisen. Bei einem befristeten Mietvertrag kann der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Zeit nicht kündigen, außer diese Möglichkeit wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Ist das Wirklich so das man Bezahlende Mieter einfach so auf die Strasse setzten kann? lg Kornelia |
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#2
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AW: Wurden einfach gekündigt ohne grund BITTE UM HILFE
Die Kündigung einer Wohnung ohne Angabe des Grundes ist nur in einem 2 Familienhaus möglich, in dem der Vermieter eine der Wohnungen bewohnt.
Mit anderen Worten gesagt trifft der § 573a BGB in Ihrem Fall nicht zu: § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters - Mietrechtsgesetz Für eine reguläre Kündigung scheint auch kein Grund vorzuliegen. Welche Gründe es sein könnten finden Sie hier: § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters - Mietrechtsgesetz Letztendlich müsste eine Kündigung, egal ob gültig oder nicht, immer vom Vermieter begründet werden. Da diese Begründung ja auch fehlt, ist das Stück Papier einzig zum Feuer anmachen zu gebrauchen. |
#3
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AW: Wurden einfach gekündigt ohne grund BITTE UM HILFE
Irgendwelche "Wohnungstypen" haben meines Wissens nichts mit dem geltenden deutschen Mietrecht zu tun. Es gibt lediglich Abweichungen, wenn es sich um ein gewerbliches Mietobjekt handelt, was aber hier nicht zutreffend wäre.
Demzufolge besteht natürlich Kündigungsschutz nach dem BGB. Die einschlägigen § wurden bereits genannt. Was das Betreten des Hauses durch den Vermieter betrifft, so sollte man ihm klar machen, dass mit dem Mietvertrag das Recht eines "Besitzers" auf den Mieter übertragen ist. Somit auch das Hausrecht - auch wenn es sich gegen den Vermieter richtet. Ein Vermieter macht sich nach § 123 StGB des Hausfriedensbruchs schuldig, wenn er ohne Erlaubnis des Besitzers-Mieters das Mietobjekt betritt. |
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kündigung |
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