Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Kündigung bei Arbeitslosigkeit? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigung-bei-arbeitslosigkeit-2035.html)

msa 29.01.2013 15:22

Kündigung bei Arbeitslosigkeit?
 
Hallo

ich werde ab mitte februar in einer anderen stadt einen job beginnen. dazu muss ich von realtiv weit weg umziehen. nun werde ich diese woche in diese stadt fahren, da ich mir wohnungen anschaue, in die ich mit meiner frau einziehen muss.

die ersten 6 monate des jobs sind probezeit, danach unbefristet. was ist nun, wenn mir der job nicht gefällt oder ich aus irgendeinem grund gekündigt werde? kann ich dann auf den mietvertrag aussteigen? ich weiß nicht, welche vertragslaufzeit der mietvertrag haben wird. spielt das bei arbeitslosigkeit überhaupt eine rolle? der punkt ist, das ich mich nur ungern für 2 jahre oder so an die wohnung binden möchte, wenn ich nicht genau weiß, das ich wirklich für mindestens 2 jahre dort arbeiten werde.

Sange 29.01.2013 17:12

AW: Kündigung bei Arbeitslosigkeit?
 
Ein Arbeitsvertrag ist in keiner Weise an den Mietvertrag gekoppelt.
Das bedeutet, dass der Verlust oder die Änderung eines Arbeitsplatzes keine Möglichkeit des ordentlichen Ausstiegs aus einem Mietvertrag bietet.

- Die Kündigungsfrist eines Mieters beträgt 3 Monate. Dazu § 573c BGB.
Lesen Sie dazu bitte im BGB Gesetz: § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

- Eine Möglichkeit wäre ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter

- Oder die Gestellung eines Ersatzmieters

msa 29.01.2013 19:05

AW: Kündigung bei Arbeitslosigkeit?
 
vielen dank für die antwort.

heißt das übrigens auch, das die 3-monate-frist gilt, auch wenn es sich um einen mietvertrag über 2 jahre handelt? muss die kündigungsregel gesondert im vertrag erwähnt werden, damit die 3-monate-regel nicht mehr gilt?

Sange 29.01.2013 19:23

AW: Kündigung bei Arbeitslosigkeit?
 
Ich gehe jetzt davon aus, dass es sich um einen Kündigungsverzicht handelt und nicht um einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB.
Wenn eine Befristung über 2-Jahre besteht, dann kann man auch erst nach 2 Jahren kündigen bzw. der Mietvertrag endet automatisch. Der Mietvertrag gibt darüber Auskunft.

Aber wie schon geschrieben könnte dann ein Mietaufhebungsvertrag oder ein Ersatzmieter eine Möglichkeit sein um früher aus dem Vertrag zu kommen. Der Vermieter muss aber zustimmen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:19 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1