Fristlose Kündigung bei verschwiegener Lärmbelästigung
Hallo,
ich werde kurz meinen Fall schildern und hoffe, dass mir bald jemand weiterhelfen kann. Seit Oktober wohne ich zur Untermiete in einer WG, zusammen mit dem Hauptmieter. Vor meinem Einzug wurde mir von meinem Hauptmieter verschwiegen, dass unter meinem Zimmer ein DJ wohnt, der wann immer er will und über viele Stunden lang laut Techno auflegt. Außerdem gibt es mehrer Mängel in der Wohnung, die nicht behoben werden (auch da wurde mir anderes gesagt, als ich einzog): die Waschmaschine ist seit einem Monat kaputt, die Spülmaschine ist immer noch nicht angeschlossen und der angekündigte neue Kühlschrank immer noch nicht da. Mitte Dezember habe ich dem Hauptmieter mitgeteilt, dass ich ausziehen werde. Nun besteht er darauf, dass die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten sei, ich also bis Ende März zahlen muss. Er hat sich zwar schon bei der Verwaltung wegen dem Typ unten beschwert, jedoch bisher ohne Wirkung. Mich beeinträchtigt der Lärm stark und auch die Mängel der Wohnung. Habe ich denn das Recht auf fristlose Kündigung in diesem Fall? Welche anderen Möglichkeiten habe ich? Ich freue mich über hilfreiche Tipps und Infos! |
AW: fristlose Kündigung bei verschwiegener Lärmbelästigung
Haben Sie Ihr Zimmer mit eigenen Möbeln möbliert oder sind die vom Untervermieter? Im letzteren Fall können Sie bis zum 15. Februar zum Ende des Februar kündigen.
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AW: fristlose Kündigung bei verschwiegener Lärmbelästigung
Wenn die Nutzung der Haushaltsgeräte mietvertraglich vereinbart wurde, dann könnte man natürlich, unabhängig von einer Kündigung, die Miete mindern. Für andere oder weitere Mängel ist dies natürlich auch möglich. Die Grundlage ist der § 536 BGB.
Zur Kündigung folgendes vorab: § 549 BGB sagt u.a.: Zitat:
Zitat:
Gesetzestexte nachlesen: BGB Mietrecht Gesetz Paragraphen |
AW: Fristlose Kündigung bei verschwiegener Lärmbelästigung
Danke schonmal für die Antwort, wenigstens weiß ich jetzt, dass auch ich bestimmte Rechte habe!
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