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Heinz Hollerith 04.02.2013 15:46

Kündigung Einfamilienhaus
 
Hallo. Wir brauchen ganz dringend Rat. Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Einfamilien-Miethaus. Bei den Verhandlungen hat uns der Vermieter zwar eine Kündigungsfrist von 1 Monat versprochen doch jetzt wo wir kündigen wollten stellten wir fest, zu spät, das wir wohl doch 3 Monate Kündigungsfrist haben.
Der Vermieter hatte uns damals viel versprochen da das Haus fast noch ein Rohbau ist. So sollten Fensterbänke gesetzt werden, Heizungsrohre isoliert werden, die Treppenabgangsbrüstung höher gemacht werden da sie gefährlich niedrig ist. Nichts wurde gemacht, auch nicht der im Vertrag versprochene Hausanstrich wurde durchgeführt. Der Vermieter hat sich seit 2 Jahren nicht mehr blicken lassen und in der Zwischenzeit sind einige Dinge wirklich marode. Wir haben den Vermieter per email darüber informiert aber keine Reaktion erfahren. Dann hat sich der Vermieter entschlossen das Haus zu verkaufen. Wir sind durch einen unendlichen Terror durch einen Anwalt gegangen welcher uns immer wieder gedroht hat. Wir sind stark geblieben. Dann war plötzlich Ruhe. Da weder die Heizungsrohre isoliert sind (was uns einiges mehr an Energie kostet) im Gartenbereich die Böden verfaulen und man einbricht, die Gartenhütte nicht für uns Geräte genutzt werden kann wegen des maroden Holzbodens und Einbruchgefahr besteht, haben wir uns nun entschlossen zu kündigen. Natürlich auch weil wir uns weiteren Verkaufsterror ersparen wollten.
Wir haben fristgerecht zum Monatsende dem Vermieter unsere Kündigung per Einschreiben geschickt und wir haben die ursprünglich 30 Tage Kündigungsfrist angegeben.
Heute nun haben wir eine Rückantwort erhalten. Der Vermieter teilt uns mit das das Haus im Dezember verkauft wurde und, wir sollen uns mit dem neuen Käufer in Verbindung setzen wegen der Kündigung. Die Telefonnummer ist dem Schriftsatz beigefügt. Künftige Mietzahlungen sollen auf das Konto des neuen Besitzers überwiesen werden. Wir kennen aber weder den Käufer, noch haben wir von dem Verkauf gewusst. Wir haben auch dessen Konto-Nummer nicht. Wir finden es jedoch auch nicht richtig das man uns das erst heute mitteilt.
Wir wollen auf jeden Fall aus der Hütte raus. Wie sollen wir uns verhalten?
Kann uns jemand kompetente Antwort geben? Diese Situation ist sehr ungut da wir von dem Verkauf bis heute nichts wussten. Wir wissen nicht wie wir uns nun verhalten sollen. Der alte Vermieter hat nun lange mit uns herumgespielt und wir sind einfach müde. Wir erbitten dringend Rat. Im Voraus herzlichen Dank.

Regenmacher 04.02.2013 16:57

AW: Kündigung Einfamilienhaus
 
1. Wenn die kürzere kündigungsfrist von 1 Monat nicht vertraglich vereinbart wurde, werden Sie es mit der Beweisführung sehr schwer haben.

2. Wenn Ihnen Ihr Vermieter die Kontonummer des neuen Eigentümers mitgeteilt hat, geht die Miete auf dessen Konto.

3. Ihre Beschwerden über die Bruchbude, sowie die Mitteilung über den neuen Eigentümer/Vermieter sollten immer schriftlich erfolgen, nicht telefonisch und auch nicht per Mail.

4. Über den Verkauf des Hauses mussten Sie nicht informiert werden, nur der neue Eigentümer sollte richtig vorgestellt werden.

5. Wenn Sie noch heute beweisbar die Kündigung übergeben würden, an den alten Vermieter, denn die Adresse des neuen haben Sie ja nicht, wäre Ihr Mietvertrag am 30.04. ausgelaufen.

Heinz Hollerith 04.02.2013 18:05

AW: Kündigung Einfamilienhaus
 
Hallo "Regenmacher"
Herzlichen Dank für die prompte Antwort. Die Kündigung haben wir schon vor einer Woche an den alten Vermieter per Einschreiben geschickt da wir ja nicht wussten das das Haus verkauft wurde. Erst jetzt, eine Woche später, haben wir die Mitteilung erhalten das das Haus verkauft wurde. Eine Kontonummer des neuen Vermieters wurde uns nicht mitgeteilt.
Auch schreibt der alte Eigentümer wir müssten nochmals kündigen und zwar bei dem neuen Vermieter, von welchem wir bis heute nichts wussten. Das macht irgendwie keinen Sinn. Der Vermieter hat auch der 30tage-Frist nicht widersprochen.

Regenmacher 04.02.2013 18:13

AW: Kündigung Einfamilienhaus
 
Zitat:

Der Vermieter hat auch der 30tage-Frist nicht widersprochen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, sie muss also nicht bestätigt und ihr auch nicht widersprochen werden.

Um sicher zu sein, wie in Ihrem Fall mit dem neuen Eigentümer verfahren werden muss, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht befragen.

Das geht auch bequem online. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt


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