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Joasia 09.06.2009 23:10

Fristlos gekündigt ohne ordentlichen Grund
 
Hallo,

bin hier ganz neu und hoffe, dass mir vielleicht jemand Auskunft geben kann.

Ich habe heute eine fristlose Kündigung meiner Vermieter erhalten. Bis zum 27.06.2009 soll ich die Wohnung geräumt haben.

Er nennt drei Gründe:

1. Abstellen des PKW. Also mein BMW hat einen Unfallschaden und ich versuche ihn zu verkaufen. Ich habe mit den Vermietern gesprochen und sie erlaubten mir den PKW im Hof ab zu stellen. Vor zwei Wochen etwa wurde es ihnen wohl zu lang mit dem Abstellen und so schickten sie mir einen Brief, in dem sie mir mitteilten, dass ich von nun an 3 € pro Tag zahlen muss... Das ist ja auch in Ordnung. Das kann ich verstehen.

2. Abstellen des Motorrads. Mein Motorrad steht (schon immer!!!) im Hof unter einer Überdachung. Dort stehen auch die Mülltonnen und jede Menge Schrott der Vermieter. Es ist also genügend Platz da....

3. Einzug einer weiteren Person. Angeblich soll ich jetzt noch einen Mitbewohner haben?! Mein Freund besucht mich immer über's Wochenende. Manchmal bleibt er dann mal einen oder zwei Tage länger, aber das war's dann auch...


Kann mein Vermieter mich so einfach rausschmeißen?
Obwohl ich ja eigentlich nichts falsch gemacht habe?
Ich finde doch bis zum 27. keine neue Wohnung?!


Freue mich über jede helfende Antwort.

Gruß, Jo

Recht-Einfach 10.06.2009 15:39

AW: Fristlos gekündigt ohne ordentlichen Grund
 
Hallo Joasia,

ich denke ich kann dich beruhigen. Die Gründe die in der fristlosen Kündigung angegeben werden sind nicht ausreichend.

Für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung durch den Vermieter muss schon mehr passieren. Im Artikel "Fristlose Kündigung durch den Vermieter" kannst du dies noch einmal nachlesen: Fristlose Kündiegung durch den Vermieter

Hier sind die drei Gründe angegeben, die es dem Vermieter ermöglichen fristlos zu kündigen:
  • Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug
  • Fristlose Kündigung bei Zweckentfremdung der Wohnung (Nutzen als Geschäftsräume oder Aufnahme von Untermietern)
  • Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Diese Gründe sehe ich nach deiner Schilderung des Sachverhaltes nicht gegeben.

Lege einfach schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung ein und teile deinem Vermieter mit, dass die fristlose Kündigung als gegenstandslos erachtet wird, da kein triftiger Grund angegeben ist, welcher eine fristlose Kündigung rechtfertigt!


Ich hoffe ich konnte und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach

Joasia 10.06.2009 17:22

AW: Fristlos gekündigt ohne ordentlichen Grund
 
Danke für die äußerst schnelle und positive Antwort.

Ich werde jetzt ein Schreiben aufsetzen.


Danke Danke Danke :)


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