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Beta1 18.02.2013 10:23

Kündigung - wegen Täuschung
 
Kann der Vermieter dem Mieter kündigen, wenn dieser die anzahl der in der wohnung zu lebenden personen verschweigt, dieser einen anderen mieter beleidigt und auch mit den füßen stampft?

Beim thema stampfen wurde die polizei gerufen, die jedoch "nicht verbieten könne, wie andere in der wohnung zu laufen haben."

Vielen Dank.

Beta1 18.02.2013 11:11

AW: Kündigung- wegen täuschung
 
und darf dem mieter ordentlich gekündigt werden, ohne sich auf rechtssprechung de BGHs zu beziehen?(beweisvorsprung;20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07)

Da der vermieter genau darlegen muss, an welchem Tag und zu welcher Zeit bzw. in welchem Zeitraum eine Ruhestörung vorgelegen hat, würde da eine lärmprotokoll reichen oder muss die polizei anwesend sein.(obwohl die nichts machen- nach 15-20min. sind die da und die wohnung ist leise, gehen die wieder ohne diesen mieter ermahnt zu haben.

Vielen Dank.

Regenmacher 18.02.2013 14:37

AW: Kündigung- wegen täuschung
 
Zitat:

wenn dieser die anzahl der in der wohnung zu lebenden personen verschweigt,
Wie muss man sich das vorstellen, anstatt 1 oder 2 Personen jetzt die ganze Verwandschaft mit zusätzlichen 5?

Zitat:

dieser einen anderen mieter beleidigt
Das alleine könnte je nach Schwere dieser Beleidigung für eine kündigung ausreichen.

Für den Rest Ihrer Frage sollten Sie einen Anwalt bemühen. Gewöhnt man sich auch an die Preise.


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