Kündigung - wegen Täuschung
Kann der Vermieter dem Mieter kündigen, wenn dieser die anzahl der in der wohnung zu lebenden personen verschweigt, dieser einen anderen mieter beleidigt und auch mit den füßen stampft?
Beim thema stampfen wurde die polizei gerufen, die jedoch "nicht verbieten könne, wie andere in der wohnung zu laufen haben." Vielen Dank. |
AW: Kündigung- wegen täuschung
und darf dem mieter ordentlich gekündigt werden, ohne sich auf rechtssprechung de BGHs zu beziehen?(beweisvorsprung;20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07)
Da der vermieter genau darlegen muss, an welchem Tag und zu welcher Zeit bzw. in welchem Zeitraum eine Ruhestörung vorgelegen hat, würde da eine lärmprotokoll reichen oder muss die polizei anwesend sein.(obwohl die nichts machen- nach 15-20min. sind die da und die wohnung ist leise, gehen die wieder ohne diesen mieter ermahnt zu haben. Vielen Dank. |
AW: Kündigung- wegen täuschung
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Für den Rest Ihrer Frage sollten Sie einen Anwalt bemühen. Gewöhnt man sich auch an die Preise. |
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