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Buchseite60 18.02.2013 18:42

Kündigung, da Mieter verschwunden
 
Meine seit 1.12.2012 Mieterin fuhr am 2.1.2013 für ein paar Tage in ihre alte Heimat. Bis jetzt ist sie nicht wiedergekommen und hat natürlich auch die Miete nicht bezahlt. Habe ihr eingeschrieben gekündigt. Sie müßte bis 31.3,2013 die Wohnung räumen. Da es aus der Wohnung extrem gestunken hat sind wir mit dem Notschlüssel hineingegangen. Nähere Beschreibung möchte ich ersparen. Es waren nur verdorbene Lebensmittel die überall herumgelegen sind. Was mache ich wenn sie nicht mehr auftaucht. Wohin mit den Sachen? Wer weis Antwort. Bin neu hier. Danke.:(

Recht-Einfach 19.02.2013 23:38

AW: Kündigung, da Mieter verschwunden
 
Hallo,

hier können Sie einmal nachlesen, wann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Der wichtigste Punkt hierbei wäre sicher der Zahlungsverzug, bzw. die Mietschulden. Dies nur einmal, damit Sie auch auf der sicheren Seite sind.

Wenn die Mieterin nicht mehr auftaucht, werden Sie auf den Kosten für die Entsorgung vermutlich sitzenbleiben - so leid wie es mir tut. Ohne der Mieterin zu nahe treten zu wollen und in Anbetracht des geschilderten Umstandes könnte man auch vermuten, dass die Kosten und auch die Miete nicht mehr beizutreiben sind.

Hier trifft es dann leider den Vermieter.


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