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rammlaz 25.02.2013 17:11

Kündigung wegen Ruhestörung?
 
Hallo!

Am vergangenen Wochenende habe ich die zweite Abmahnung durch meinen Vermieter bekommen. Als Grund für Beide gilt Ruhestörung, wobei diese jeweils auf "Zuruf" eines Mieters erfolgt sind.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit sehr dünner Isolierung. Das Haus ist so hellhörig, dass man sogar den Schwamm in der Pfanne hört! Das ist zwar kein Argument zu meinen Gunsten, jedoch habe ich es noch mit einem Mieter unter mir zu tun, der sich permanent über mein angebliches Verhalten beim Vermieter beschwert. Die erste Abmahnung wurde mir mit Anwesenheit eines Zeugen kommentarlos an die Tür geklebt, ohne das ich vorher von angeblichen Lärmbelästigungen wusste.
Nach einem Telefonat mit dem Vermieter bat ich um ein Gespräch zusammen mit ihm und dem "belästigten" Nachbarn. Dieses kam auch zustande und im Zuge dessen bat ich um Entschuldigung für eine unbeabsichtigte Ruhestörung innerhalb der Nachtruhezeit. Ich wusste schlichtweg nicht, dass man im Haus wirklich ALLES hört. Konkret reden wir hier über Sexgeräusche und Musik, die dem Nachbarn nicht passten. Kein Einzelfall, wie ich im Internet schon recherchieren konnte.

Im Anschluss dieses Gesprächs ist man mehr oder minder friedlich seiner Wege gegangen und seit ca. 2 Monaten habe ich meines Wissens nach mir nichts zu schulden kommen lassen. Letzte Woche rief mich dann mein Vermieter an und teilte mir mit, dass der besagte Mieter sich erneut wegen des gleichen Verstoßes beschwert hätte, was in diesem Fall aber völlig aus der Luft gegriffen ist.
Ich bat ihn darum, die anderen Mietparteien in dem Haus zu befragen und wies ihn darauf hin, dass ich sowohl die Hausordnung als auch die Ruhezeiten befolge.
Prompt gabs die zweite schriftliche Abmahnung mit dem Vermerk, dass er eine eidesstaatliche Versicherung der Mieter vorliegen hätte, dass ich Ruhestörung begangen haben soll.

Dazu mehrere Fragen von mir:

- Wann gilt eine Ruhestörung rechtlich gesehen als bewiesen?
Eine simple Bezichtigung wird doch wohl kaum Basis für so etwas sein können?
Sonst könnte ich ja ebenso den Vermieter anrufen, mich über jemanden beschweren und dann erwarten, dass der andere Mieter abgemahnt wird. Ich glaube aber kaum, dass dann - wie in meinem Fall - auch etwas passiert.

- Der andere Mieter ist seit Jahren selbsternannter "Sheriff" im Haus und ruft ständig beim Vermieter wegen angeblicher Verstöße an. Das betrifft nicht nur mich, sondern auch die meisten anderen Mieter im Haus. Dies kann ich mit Zeugenaussagen belegen.
Kann ich rechtlich gesehen gegen dieses Verhalten vorgehen?
Offensichtlich lässt sich der Vermieter ja soweit davon beeinflussen, dass ich darunter zu leiden habe.

- Welche möglichen Konsequenzen habe ich zu tragen? Ist eine Kündigung möglich und vor allem rechtens? Ich habe leider das Gefühl, dass der Vermieter nur Partei ergreift, damit er seine Ruhe hat.

- Zur zweiten Abmahnung würde ich gerne schriftlich Stellung nehmen. Irgendwelche Tipps?

Ich danke schon jetzt schonmal allen, die mir weiterhelfen können!

MfG

peryair 25.02.2013 19:38

AW: Kündigung wegen Ruhestörung?
 
servus,

da tippe ich mal auf eine ältere person die sich beschwert und mit dem lebensstil der jüngeren generation auf kriegsfuß steht???

ein formloses schreiben an den vermieter, dass man sich ganz normal verhält, wie es heutzutage üblich ist.
beim sex sollte man sich etwas zügeln, auch wenns schwer fällt. bei der musik ist es meistens nur der bass der durchgeht - also sub oder tiefen reduzieren.

ansonsten kanns aber auch sein das sich dieser mensch tatsächlich durchsetzt. nach dem beschriebenen vorfällen reichts aber noch nicht für eine schnelle kündigung - also vielleicht doch selbst dem vollpfosten aus dem weg gehn und schonmal eine andere wohnung suchen. ganz gelassen ;)

Vogel 26.02.2013 13:29

AW: Kündigung wegen Ruhestörung?
 
Solche Hausdiktatoren können einem echt das Leben vermiesen. Ich bin echt ein Freund des respektvollen Umgangs miteinander, aber das bedeutet auch, dass man Probleme miteinander klärt und nicht den anderen beim Vermieter anschwärzt.

rammlaz 26.02.2013 15:50

AW: Kündigung wegen Ruhestörung?
 
Das "Komische" ist, dass ich vorm Einzug durch den Vormieter (einen ehemaligen Arbeitskollegen) von diesem Mieter schon viel Negatives gehört hatte. Ich bin nur davon ausgegangen, dass es ein Einzelfall und nicht die Regel war!
Meine Hoffnung, dass es mit mir anders laufen würde, war quasi am ersten Tag schon gestorben. Seitdem gibt´s Dauertheater wegen belangloser Kleinigkeiten und sofort den Anruf beim Vermieter, der im Übrigen selbst davon auch genervt ist!

@Vogel:
Du liegst richtig! Schätze mal auf Mitte bis Ende 50. Lächeln hat man den Herrn auch noch nicht gesehen. Ist wohl eine Frage der persönlichen Unzufriedenheit, die irgendwo abgelassen werden muss. Und was Anderes fällt ihm wohl nicht ein.

Eine schriftliche Stellungnahme wird gleich aufgesetzt. Ausziehen kommt aber für mich nicht in Frage. Ich habe erst im Mai ´12 mein Lager aufgeschlagen und eine Menge Zeit und Geld investiert. Und das lasse ich mir wegen unberechtigter Anschuldigungen, Intoleranz und Streitsucht nicht nehmen!

Recht-Einfach 26.02.2013 16:41

AW: Kündigung wegen Ruhestörung?
 
In der Regel werden für die Beweisführung bei Ruhestörung Lärmptotokolle angefertigt, um die Verstöße schriftlich zu fixieren. Ob dies der andere Mieter macht ist natürlich nicht zu sagen.

Wenn der Vermieter selbst Kenntnis über das Gebahren des "Sherriffs" hat, dann wird er sicherlich auch keine Kündigung aussprechen.

Verhalten Sie sich, wie es sich in einer Gemeinschaft gehört und Sie sollten keine Probleme haben, auch wenn jemand anderes sicher welche sieht, wenn er nur lang genug danach sucht!

Schreiben Sie, dass Sie Ihr Verhalten angepasst haben und die letzten "Anschuldigungen" nicht beweisbar sind.


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