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polansky 15.06.2009 21:30

Kündigung wegen Verkauf
 
Hallo, ich bin neu hier, und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen

wir(mein Mann und ich und unsere zwei Kinder)wohnen seit zwei Jahren in einem Haus mit unbefristetem Mietvertrag, und jetzt ist unserer Vermieterin eingefallen das Haus doch lieber zu verkaufen als zu vermieten. (Mündlich versprochen waren mind.20 Jahre sonst wären wir gar nicht eingezogen)

Kann Sie uns so einfach kündigen??? Oder muss Sie das Haus "mit uns" verkaufen, und der neue Eigentümer muss uns kündigen, wenn er eigenbedarf hat.

Ich habe auch schon gehört, das es ein Grund ist uns zu kündigen, wenn Sie mehr Geld bekommen kann für das Haus, wenn es nicht vermietet ist??

Und noch eine Frage, wenn ich nicht freiwillig gehe, wie lange kann ich es in die länge ziehen, bis es richtig ernst wird???

Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.

MFG polansky

Recht-Einfach 17.06.2009 08:18

AW: Kündigung wegen Verkauf
 
Hallo polansky,

der Verkauf eines Hauses ist meines Wissens nach kein Grund für eine Kündigung.
Gerade wenn Mieter in dem Haus sind, erhöht es ja den Wert der Immobilie, da man als Vermieter keinen Mietausfall hat. Somit sollte das Haus "mit Euch" veräußert werden.

Sollte ein neuer Käufer Eigenbedarf haben, so kann er Euch natürlich kündigen. Dies ist sein gutes Recht.

Warum man für eine Immobilie mehr bekommen sollte, wenn es nicht vermietet ist kann ich mir nur erklären, wenn wirklich ein Käufer für den Eigenbedarf gefunden wird, der sofort einziehen will. Einen anderen Grund kann ich mir derzeit nicht vorstellen. Ob dies wirklich ein Kündigungsgrund ist, kann ich nicht bestätigen, aber ich halte es für plausibel, da es auch in den Bereich der Eigenbedarfsregelung in Kombination mit Wirtschaftlichkeitsfaktoren läuft.

Zum Zeitraum, der noch bleibt:
Erst einmal muss das Haus ja verkauft werden. Hierbei bleibt abzuwarten, ob es weiterhin vermietet werden soll oder für den Eigenbedarf gedacht ist.
Sollte es für den Eigenbedarf sein, so bleibt dem Vermieter nur die ordentliche Kündigung innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen Kündigungsfrist.
Da Ihr eine vierköpfige Familie seid, ist es sicher durchaus möglich sich auf eine Härtefallregelung zu beziehen und dadurch die Kündigungsfrist noch zu verlängern, wenn vor der Zeit der Kündigung kein gleichwertiger ERsatzwohnraum gefunden werden kann.


Ich drücke die Daumen, dass es erst garnicht so weit kommt und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach


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