Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Kündigung vom alten Vermieter wegen Verkauf des Hauses (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigung-vom-alten-vermieter-wegen-verkauf-des-hauses-2148.html)

medomed 06.04.2013 22:58

Kündigung vom alten Vermieter wegen Verkauf des Hauses
 
Liebe Leute,
Ich wohne in einer zimmerwohnung seit August 2011. Nun hat der Vermieter seiner Wohnung mitte Februar an unserem Nachbar verkauft und der Vermieter hat selber nach einer Woche eine Kündigung in mein Briefkasten eingeworfen.

Okay ich dachte, er hat recht mich zu kündigen, weil er seine Wohnung verkauft hat. Bei einer Besichtigung einer Wohnung erfahre ich von einer maklerin, dass diese Kündigung wirkungslos ist, da ist nur berechtigt mich zu kündigen derjenige, der die Wohnung gekauft hat, also nicht der Vermieter.

Meine Frage ist jetzt :darf der Vermieter mich wegen Verkauf seiner Wohnung mich kündigen?
Oder soll der neue Käufer mich kündigen?

Übrigens hat der Vermieter in der Kündigung als Grund für die Kündigung erwähnt, dass er die Wohnung verkauft hat, daher kündigt er das Mietvertragsverhältnis!
Kann jemand bitte mir helfen und sagen, was man in diesem Fall machen?

Vielen Dank im voraus
Mohammed

Sange 07.04.2013 13:56

AW: Kündigung vom alten Vermieter wegen Verkauf des Hauses
 
Zitat:

Übrigens hat der Vermieter in der Kündigung als Grund für die Kündigung erwähnt, dass er die Wohnung verkauft hat, daher kündigt er das Mietvertragsverhältnis!
Das ist kein rechtmäßiger Kündigungsgrund. Die Kündigung wäre tatsächlich unwirksam.

Die Kündigungsgründe stehen in den §§ 573, 543 und 569 BGB.
Den Teil des BGB für Mietrecht finden Sie hier: Mietrecht Gesetz aus dem BGB

Ein Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein.

Die oft angewandte Kündigung eines Erwerbers ist die mit der Begründung auf Eigenbedarf. Diese Eigenbedarfskündigung muss aber auch sehr genau und nachvollziehbar begründet sein.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:16 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1