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amy 10.04.2013 23:43

Darf ich den Mietvertrag kündigen?
 
Hallo,

mein Problem stellt sich folgend dar;
August letzten Jahres unterschrieb ich einen befristeten Mietvertrag(1 Jahr).
Die betreffende Wohnung befindet sich mit im Haus des Vermieterehepaares.
Da ich mich an den Wochenenden und ind den Ferien(schulische Ausbildung) jedoch nicht in dieser Wohnung aufhalte, nimmt besonders meine Vermieterin dies als Anlass meine Wohnun zu betreten um dort aufzuräumen(putzen,Sachen um/"auf"räumen..). Hierbei ist zu erwähnen, dass ich die gemietete Wohnung in einem annehmbar sauberen Zustand halte(es besteht also keine Gefahr auf Schimmelbildung oder ähnliches)
Ich habe der Vermieterin auch mehrmals schon versucht verständlich zu machen, dass sie die Wohnung doch bitte nicht betreten soll. Ohne Erfolg anscheinend, da ich Anfang der Woche (nach den Ferien) wieder sehen musste wie zB Pflegeprodukte im Bad oder die Sofakissen verstellt/legt wurden.

Sie verwies mich einmal auf den §im Mietvertrag der besagt (frei aus dem Kopf) : der Vermieter dürfe die Wohnung jederzeit betreten wenn er denn einen "wichtigen Grund" hätte.(weswegen sie auch den Zweitschlüssel behalten will) Nach meinem jetzigen Wissen ist diese Klausel aber nichtig.

Dürfte ich die Wohnung Kündigen mit dem Grund Hausfriedensbruch? Und falls ja muss ich das Beweisen können(die Vermieterin gibt mir gegenüber zu die Wohnung betreten zu haben ohne mein Einverständnis.)?

Lg

Sange 11.04.2013 06:17

AW: Darf ich den Mietvertrag kündigen?
 
Die angesprochene Klausel im Mietvertrag ist m.E. deshalb unwirksam, weil der Begriff "wichtigen Grund" nicht eindeutig geklärt ist.
Dieser Grund sollte sich auf reine Rettungsmaßnahmen bei Feuer- und Wasserschäden beziehen.
Außerdem scheint der Vermieterin nicht bewusst zu sein, dass sie mit dem Mietvertrag auch die Besitzrechte an der Wohnung an den Mieter übertragen hat. Das Hausrecht hat uneingeschränkt der Mieter, auch der Vermieterin gegenüber.

In dem Betreten der Wohnung durch die Vermieterin, ohne vorherige Absprache oder Genehmigung durch den Mieter, sehe ich den Hausfriedensbruch.

Der Mieter könnte nun z.B. das Wohnungstürschloss austauschen (den alten Zustand bei Mietende wieder herstellen) und der Vermieterin mitteilen, wo sich ein Notfallschlüssel befindet. Aber selbst diese Mitteilung ist nicht unbedingt erforderlich.

Der Mieter könnte auch eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen.

Aber, um es nicht noch komplizierter zu machen, empfehle ich doch zumindest die Rücksprache bei einem Mieterverein ober besser noch mit einem Fachanwalt.

Regenmacher 11.04.2013 08:50

AW: Darf ich den Mietvertrag kündigen?
 
Zitat:

unterschrieb ich einen befristeten Mietvertrag(1 Jahr).
Nachfrage. Befristet, oder "nur" ein Kündigungsverzicht über den Zeitraum von einem Jahr?


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