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example 21.06.2009 12:32

Fristlose Kündigung durch den Mieter!
 
Muss der Vermieter einer fristlosen Kündigung durch den Mieter schriftlich widersprechen?

Sachverhalt:

Vor Einzug hat sich der Vermieter (wohnt im selben Haus, ein Stockwerk darüber) diverse Eskapaden (betreten der Wohnung mit einem Zweitschlüssel, Vertrauensmissbrauch) erlaubt, die eine fristlose Kündigung noch vor Einzug nach sich zog. Dieser fristlosen Kündigung hat der Vermieter nie widersprochen, im Gegenteil, die Wohnung wurde durch Aushang und über das Internet als "sofort" beziehbar eingestellt. Es folgte auch keine ordentliche Kündigung seitens der Mieter und des Vermieters. Ich bedanke mich.

Recht-Einfach 21.06.2009 23:55

AW: Fristlose Kündigung durch den Mieter!
 
Hallo example,

wenn die fristlose Kündigung aus rechtem Grunde erfolgt, was bei Mißachtung des Hausrechts natürlich der Fall ist, kann der Vermieter natürlich widersprechen.
Aber Bestand hat dies auch nicht, wenn die Kündigung gerechtfertigt ist.
Darüberhinaus wäre die Neueinstellung der Wohnung im Internet oder der lokalen Zeitung ggf. auch als Zugeständnis und Akzeptierung der fristlosen Kündigung zu werten.

Also würde ich mir keine Sorgen machen - die Fakten sprechen in diesem Falle für dich.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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