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Scooter 28.04.2013 11:41

Kündigung weil man die Kinder nicht mag?
 
Vielleicht erst einmal zu unserer Situation:

Wir wohnen seit 7,5 Jahren mit unseren 3 Kindern in einem Reihenmittelhaus. Es handelt sich in der "Reihe um insgesamt 5 Häuser. Im ersten Haus wohnt der Sohn der Vermieterin im Dachgeschoss, EG und Souterrain werden von einer Frau und ihrem Sohn bewohnt.

Vor ca. 6 Jahren gab es einen kleinen Zwischenfall. Einer unserer Söhne ist im Alter von 1,5 Jahren durch eine löchrige Hecke entwischt und durch des Nachbars Blumenbeet gelaufen. War doof, der Nachbar hat sich fürchterlich geärgert und wir haben uns auch entschuldigt. Die Lücke durch die mein Sohn entwischt ist, haben wir sofort danach geschlossen und seither flog höchstens mal ein Ball über die Hecke.

Vorn im Beet (gepflasterter Teil) verstecken sich die Kleinsten gern wenn sie aus der Schule kommen und "erschrecken" uns dann.

Vor ca. 3 Wochen fiel dem Großen ein Ball in den Kellerschacht der Souterrain-Wohnung. Er hat angeschellt und die Erlaubnis bekommen, sich den Ball dort herauszuholen. Da dies so problemlos lief, hat unser Großer uns davon auch gar nichts erzählt.

Und ja, wenn unsere Jungs im Garten spielen oder auch in ihren Zimmern, dann ist es manchmal laut. Es sind Kinder und ich kann und will sie nicht knebeln. An die Ruhezeiten halten wir uns aber. zumal die Kinder auch erst um 15.00 Uhr aus der Schule kommen.

Durch eine schwere Krankheit meines Mannes, sind wir im Juli letzten Jahres in Zahlungsverzug mit 1 MM gekommen. Im September haben wir von 720,00 Euro Rückstand 200,-- bezahlt. Mitte September kam die Nebenkostenabrechnung (299,98 Euro). Wir haben im Oktober noch einmal 200,-- Euro überwiesen, dann jeden Monat 50,00 Euro mehr und im Februar 100,-- Euro mehr. Ich habe seit dem ersten April einen Minijob und das erste und zweite Gehalt ist für den Ausgleich des Rückstandes geplant.

Das bedeutet: Momentan liegt unser Rückstand noch bei 597,76 Euro. Diesen Monat zahlen wir 400,-- Euro extra, zusätzlich den von uns erhöhten Mietzins (50,--Euro). Im nächsten Monat dann noch die restlichen 150,00 Euro.

Am Samstag stand der Sohn der Vermieterin hier und meinte, dass es eine Sprengung gibt, wenn unsere Kinder noch ein einziges Mal in eines der Beete gehen. Ich habe geantwortet, dass es sich 1. um Kinder handelt und 2. eine Sprengung gegenüber meinen Kindern allenfalls durch mich erfolgt und ich solch eine Äußerung als Bedrohung empfinde. Wir haben ihn gebeten seine Bautelle abzusichern und auch gesagt, dass wir die Kinder selbstverständlich darauf hinweisen werden, dass sie nicht auf die Baustelle, an den Bagger und in die Vorbeete dürfen.

10 Minuten später stand die Mutter, also die Vermieterin hier und teilte uns mit, dass sie das Mietverhältnis kündigen wird. 1. wegen dem Rückstand, 2. wegen ständigen Streitereien????

Wir stehen nun echt blöde da. Mein Mann kann aufgrund seiner Erkrankung keinerlei Kisten heben etc. Wir wissen nichts von Streitereien. Der Sohn der Vermieterin mag uns scheinbar nicht, warum auch immer. Eine Abmahnung oder ähnliches haben wir nie bekommen.

Die Vermieterin weiß um unsere Situation und hat die Ratenzahlung der ausstehenden Zahlung bisher akzeptiert. Wir haben jeden Monat das mehr gezahlt was uns möglich war. Der ausstehende Betrag setzt sich zur Hälfte aus der Miete und zur anderen Hälfte aus den Nebenkosten zusammen.

Kann mir hier jemand helfen? Ich habe seit Freitag nicht geschlafen geschweige denn gegessen. Ich habe Angst und weiß einfach nicht mehr wo mir der Kopf steht :-(( Wir sind doch keine Mietnomanden o. ä. Wir sind durch die Krankheit meines Mannes in ganz arge Bedrängnis gekommen und bemühen uns sehr, das alles zu regeln.

Ich danke Euch für's Lesen und hoffe es kann uns jemand helfen.

Recht-Einfach 29.04.2013 18:31

AW: Kündigung weil man die Kinder nicht mag?
 
Hallo, ich mache es einmal recht kurz:
Eine Kündigung von Seiten des Vermieters wegen "Streiterein" ist definitiv unbegründet.

Eine Kündigung wegen Mietrückstand wäre schon realistischer. Bitte lesen Sie hier zum Thema und rechnen einmal durch, ob Sie dieses Kriterium erfüllen würden: Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Die wichtigsten Informationen zum Zahlungsverzug und der fristlosen Kündigung, die daraus resultieren kann erhalten Sie im zweiten Absatz.


Viel erfolg,


Mietrecht Einfach

Scooter 04.05.2013 18:15

AW: Kündigung weil man die Kinder nicht mag?
 
So, die Kündigung kam dann auch. Der Verwalter beruft sich auf "stets" zu späte Zahlungen. Das stimmt aber nicht, denn es gibt eine Absprache mit der Vermieterin selbst, dass die Miete zum 30. und nicht zum 1. gezahlt wird. Und das seit 7 Jahren!

Um den guten Willen zu zeigen, haben wir diesen Monat sowohl den Rückstand ausgeglichen, die Miete für April UND Mai gezahlt. Zusätzlich haben wir dem Verwalter für die Mietzahlungen (nicht für die Jahresabrechnung) eine Einzugsermächtigung erteilt.

Kann jemand abschätzen, wie hoch unsere Chancen sind dass ein Richter die Fortführung des Mietverhältnisses anordnet? Fakten zu uns: 3 Kinder im Grundschulalter, die jüngsten gerade eingeschult, Krankheit des Mannes (schief gelaufene Bandscheiben-OP mit schweren Folgeschäden). Mal abgesehen davon, dass er aufgrund seiner Erkrankung gerade mal einen Besen heben darf, kommt er gerade wieder auf die Beine (schulische Maßnahme - Prüfungsvorbereitung), meinereiner ist Minijobberin. Noch dazu kommt die mangelnde Aussicht auf eine Wohnalternative. Wer gibt schon 'nem Arbeitslosen mit 3 Kindern eine Wohnung, die noch dazu in greifbarer Nähe der Grundschule liegt?

Für meine kleinsten wäre ein Schulwechsel eine Katastrophe. Wir haben die letzten Jahre dafür gekämpft, dass sie "gesund" werden und uns erfolgreich gegen eine Einschulung auf einer Förderschule gewehrt. Sie machen sich ganz gut, ein Schulwechsel wäre jedoch fatal. Das sagt sowohl die Ergotherapeutin als auch der Arzt und die Lehrer.

Wir haben gestern noch einmal versucht, alles "im Guten" mit der Vermieterin zu klären. Sie lässt sich aber auf nichts ein, beruft sich in ihrer Begründung aber nie auf einen Zahlungsverzug, sondern auf "ständige Streitereien", die es unserer Meinung nach nicht gegeben hat und die auch nie an uns herangetragen wurden.

@Admin: Vielen Dank noch einmal für Deine Antwort! Ich wünsche Dir und Euch anderen noch ein schönes, sonniges Wochenende. Wir genießen es auch so gut es geht... der

Recht-Einfach 14.05.2013 00:33

AW: Kündigung weil man die Kinder nicht mag?
 
Abrechnen oder schätzen kann ich leider nichts, nur ein Anwalt oder Richter. Aber ich kann Ihnen empfehlen noch einmal das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen, um die Kündigung abzuwenden! Und lassen Sie sich schriftlich was geben!

Eine mündliche uznd schwer beweisbare Vereinbarung, wann die Miete fällig ist, bringt Sie leider sehr schnell in die Falle eines Mietrückstands.

Wenn Sie die Wohnung halten wollen, kann ich nur raten rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Diesen bieten wir auch professionell und günstig über unser Forum an: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Dies ist meiner Meinung nach der rechtssichere Weg um Klarheit zu schaffen.


Mietrecht Einfach


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