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Thomes87 30.04.2013 09:18

Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
 
Hallo und Guten Morgen,

ich hab da mal eine kleine Frage.

Ich habe am 09.04.2013 meine Wohnung zum 31.07.2013 gekündigt. Kündigungsfrist hier sind 3 Monate

Ich habe aber bisher von meinem Vermieter nichts mehr gehört.

Die Kündigung selbst habe ich per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

Ist die Kündigung denn jetzt Rechtens? Ooder muss ich Angst haben das sich die Frist jetzt verlängert?

Um eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

MfG Thomes

Regenmacher 30.04.2013 11:48

AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
 
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist eine einseitige Willenserklärung, da muss der Vermieter nichts bestätigen. Wichtig nur, dass Sie den Zugang der Kündigung beweisen können und das ist mit dem Einschreiben ja gegeben.

Thomes87 30.04.2013 13:24

AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
 
Danke für dir schnelle Antwort :)

Sange 01.05.2013 08:56

AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
 
Das Einschreiben allein ist kein Zustellungsbeweis!

Wenn Sie den vom Vermieter unterschriebenen Rückschein in den Händen halten, dann können Sie sich zurücklehnen. ;)


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