Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Hallo und Guten Morgen,
ich hab da mal eine kleine Frage. Ich habe am 09.04.2013 meine Wohnung zum 31.07.2013 gekündigt. Kündigungsfrist hier sind 3 Monate Ich habe aber bisher von meinem Vermieter nichts mehr gehört. Die Kündigung selbst habe ich per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Ist die Kündigung denn jetzt Rechtens? Ooder muss ich Angst haben das sich die Frist jetzt verlängert? Um eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. MfG Thomes |
AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist eine einseitige Willenserklärung, da muss der Vermieter nichts bestätigen. Wichtig nur, dass Sie den Zugang der Kündigung beweisen können und das ist mit dem Einschreiben ja gegeben.
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AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Danke für dir schnelle Antwort :)
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AW: Ordentliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Das Einschreiben allein ist kein Zustellungsbeweis!
Wenn Sie den vom Vermieter unterschriebenen Rückschein in den Händen halten, dann können Sie sich zurücklehnen. ;) |
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