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nicki.24 23.05.2013 22:24

Besenreine Übergabe bei Kündigung
 
Hallo ich habe eine Frage,

Wir wohnten 2 Jahre und 2 Monate in einer Wohnung die wir zum Januar 2013 kündigten.
Im Mietvertrag stand besenreine Übergabe bei Kündigung.

Zur Wohnungsübergabe kam nicht der Vermieter selbst, der uns die Wohnung damals übergeben hatte (ohne Protokoll), sondern ein Herr von der Mietverwaltung den wir bis dato noch nie gesehen hatten.

Dieser meckerte an allem herum. Vor allem passte ihm nicht das die Wohnung nicht frisch gestrichen wurde. Auf den Verweis auf den Mietvertrag Besenreine Übergabe kam nur ein Gelächter und ein Kommentar das interessiere ihn nicht das hat nicht damit zu tun.

Heute 23.05.13 kam die dicke Rechnung von der Mietverwaltung über 1501,78 Euro für Malerarbeiten.

Was soll ich jetzt tun? Muss ich zahlen?

Regenmacher 24.05.2013 08:51

AW: Besenreine Übergabe bei Kündigung
 
Zitat:

Was soll ich jetzt tun? Muss ich zahlen?
Nein, natürlich nicht! Für Sie ist einzig die Vereinbarung im Mietvertrag mit der besenreinen Rückgabe der Wohnung bindend. Was dieser Herr, der im übrigen keine Ahnung vom Mietrecht hat, sich wünscht oder kommentiert, hat Sie in keinster Weise zu interessieren.

Sange 24.05.2013 09:43

AW: Besenreine Übergabe bei Kündigung
 
Zitat:

Was soll ich jetzt tun? Muss ich zahlen?
Nein, aber der Zahlungsaufforderung sofort widersprechen.

nicki.24 24.05.2013 20:13

AW: Besenreine Übergabe bei Kündigung
 
Danke für Ihre Antworten.

Ich habe noch eine Frage wegen dem Widerspruchschreiben.

Muss ich bei dem Schreiben irgendetwas beachten (z.B. Paragraphen einfügen) bzw. gibt es irgendwo eine Vorlage? Ich habe so etwas noch nie geschrieben.

Recht-Einfach 29.05.2013 09:26

AW: Besenreine Übergabe bei Kündigung
 
Sie brauchen keine Paragrafen anzufügen. Ein Dreizeiler reicht.
Hiermit widerspreche ich unter Bezug auf meine mietvertraglichen Regelungen ...

Das ganze noch ein wenig auffüllen und ergänzen und das sollte es dann gewesen sein!


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