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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Fristlose Kündigung wegen Unachtsamkeit!
Hi evtl hat ja jemand einen Rat
Also ich bin am 1.05.2013 also vor fast 2 Monaten in meine neue Wohnung eingezogen. Es ging alles recht flott, da ich nach der Trennung von meinem Lebensgefährten für ca 3 Monaten bei Freunden unterkommen musste. Am 28.04. habe ich den Mietvertrag unterschrieben und bin dann zum 1.5. eingezogen, da ich zur Zeit leider von Hartz4 lebe, bin ich mit meinem Mietvertrag direkt zur ARGE damit ich die Wohnung auch sofort bezahlt bekommen kann. Meiner Vermieterin habe ich direkt gesagt das die erste Miete wohl nicht direkt zum 1. da ist, wegen Bearbeitungszeit und bis dahin waren es ja nur 2 tage.......sie war einverstanden. Mitte Mai hat sie mich angesprochen, weil die Miete noch nicht auf dem Konto wäre.........Rücksprache mit der ARGE ergab das sie MAI/ JUNI dann zusammen überweisen. Abmachung bei der ARGE war das die Miete direkt an die Vermieterin gezahlt wird das stand zusätzlich noch auf dem Mietvertrag. Nachdem ich nichts weiter gehört hab und ich Trottel nie K-Auszüge hole, weil ich weiß was ich bekomme dachte ich es wäre alles in Ordnung!! bis letzte woche als ich ein schreiben vom Anwalt mit der fristlosen Kündigung im Briefkasten hatte. Versucht das Geld noch irgendwie aufzutreiben, aber vergebens........gestern hör ich auf einmal ein Schlüssel in der Tür da wollte die einfach in die Wohnung rein, an der Tür sagte sie mir das ich bis heute 25.06.13 ausgezogen sein soll und den Schlüssel mit meiner neuen Adresse in den Briefkasten schmeißen solle!! ICH WEIß WIRKLICH NICHT WAS ICH TUN KANN!! darf sie das, mich von jetzt auf gleich vor die Tür setzen?? Ich wäre echt dankbar für Ratschläge DANKE schonmal |
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#2
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AW: fristlose Kündigung wegen unachtsamkeit!!!
Zitat:
Bei mehr als 2 Mieten Rückstand ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Zitat:
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#3
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AW: Fristlose Kündigung wegen Unachtsamkeit!
In diesem Fall handelt es sich schlichtweg um eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden, bzw. Mietrückstand. Diese ist natürlich gerechtfertigt und ich kann nur auf die Ausführungen meines Vorredners verweisen, wenn Sie diese Kündigung noch abwenden wollen!
Ansonsten empfehle ich Ihnen noch einmal diesen Artikel zum Thema Kündigung. Besonders der Abschnitt zum Thema Räumungsfrist könnte für Sie interessant sein: Tipps und Tricks zur Kündigung - neues Mietrecht einfach erklärt Mietrecht Einfach
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Stichworte |
arge, fristlose kündigung, hartz iv, mietrückstand, mietschulden, räumungsklage, trennung |
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