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-   -   Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/sonderkuendigungsrecht-bei-erhoehung-der-nebenkostenvorauszahlung-2314.html)

lenanas 27.06.2013 18:15

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung?
 
Ich bin letztes Jahr mit meinem Freund in eine Wohnung gezogen, und wir haben einen Mietvertrag für 4 Jahre unterschrieben. Letzte Woche haben wir uns getrennt und weder er noch ich können uns die Wohnung leisten.
Dazu kommt unsere Nebenkostenabrechnung die wir für 2012 zahlen müssen 1000€ wir wurden von einen Abschlag 180€ im Monat auf 250€ im Monat erhöht, und im nachhinein habe ich erfahren das unsere Vormieter vom Einzug an 220 € zahlen mussten, irgendwie kam ich mir da schon ziemlich verarscht vor.
Meine Frage: Kommen wir irgendwie aus dem Mietvertrag raus?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Nebenkosten Erhöhungen?

Regenmacher 27.06.2013 19:20

AW: Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung?
 
Zitat:

Kommen wir irgendwie aus dem Mietvertrag raus?
Ich vermute, dass Sie einen Mietvertrasg mit Kündigungsausschluss abgeschlossen haben. Hier sehe ich, außer einem Kniefall vor dem Vermieter zu machen, keine Möglichkeit.

Zitat:

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Nebenkosten Erhöhungen?
Ganz einfach gesagt, NEIN!

anitari 28.06.2013 19:18

AW: Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung?
 
Zitat:

Zitat von lenanas (Beitrag 7647)
Meine Frage: Kommen wir irgendwie aus dem Mietvertrag raus?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Nebenkosten Erhöhungen?

Wenn es ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht oder gar mit Befristung ist, nicht.

Anpassung der Nebenkosten ist keine Mieterhöhung. Ergo kein Sonderkündigungsrecht.

Ihr könnt bestenfalls den Vermieter höflichst um Erlaubnis bitten geeignete Nachmieter vorschlagen zu dürfen.


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