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tigerline 08.07.2009 13:39

Kündigung bei fehlender Genehmigung
 
Hallo,

mein Mann und ich wohnen seit fast 5 Jahren in einer gemieteten Wohnung und haben Anfang des Jahres ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhalten, dass unsere Wohnung gar nicht als eigenständige Wohnung genehmigt ist (Begründung ist die Bewohneranzahl des Stadtteils).

Unser Vermieter ist aufgefordert worden, uns zu kündigen, was er aber nicht tun möchte.

Nun möchten wir von uns aus aber sowieso umziehen und ich frage mich ob wir aufgrund der Genehmigungssituation ein Sonderkündigungsrecht haben? Oder müßten wir den Ausgang des Verfahrens abwarten?

Recht-Einfach 10.07.2009 19:33

AW: Kündigung bei fehlender Genehmigung
 
Hallo tigerline,

hierbei handelt es sich ja um einen Ausnahmefall. Aus diesem Grund kann ich nicht genau sagen, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder nicht.

Wenn es da noch ein anhängiges Verfahren gibt, welches noch nicht entschieden ist, ist dieses aber eigneltich auszuschließen, da es meiner Meinung nach noch nicht entschlossen ist, ob ihr nun rechtmäßig die Wohnung bewohnt oder ob diese nun doch geräumt werden muss.

Wenn ihr einen Auszug in Erwägung zieht, dann plant diesen doch ausgiebig. Dann macht euch der Umzug mit fristgerechter Kündigung sicher auch keine Kopfschmerzen.


Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte helfen,


Mietrecht Einfach


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