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salvia 25.07.2013 08:53

Recht bei Kündigung ohne Mietvertrag
 
guten morgen,

ich schildere erstmal den sachverhalt:

wir haben gemeinsam mit mehreren leuten eine jagdhütte gemietet. der mietvertrag kam mündlich mit dem beitzer zustande und besteht seit mindestens 12 jahren. wir haben jeweils im august eine miete in höhe von 512€ dafür bezahlt, abgegeben beim besitzer ohne quittung.
im laufe der jahre haben wir viel an der hütte renoviert und geld reingesteckt.
die aussage vom vermieter war immer, ihr könnt die hütte so lange haben wie ihr wollt, jedoch wollte er nie schriftlich was festlegen.

nun ist der besitzer im märz 2013 verstorben und die hütte würde an den neffen vererbt. der neffe hat uns nun gekündigt weil er die hütte renovieren und selber nutzen möchte. die kündigung wurde am 20.07.2013 mündlich ausgesprochen, ca. zu ende 2013. genaue angaben macht er nicht, wir sollen auch keine miete mehr im august zahlen.

nun meine fragen:
- haben wir eine kündigungsfrist?
- müssen wir wirklich die hütte bis ende 2013 räumen?
- sollen wir die miete doch noch entrichten?
-haben wir eventuell anspruch auf eine kostenerstattung weil wir die hütte immer mal wieder renoviert haben? ( letztes jahr noch das komplette dach abgeklebt)


vielen dank für alle kommenden antworten!

gruß andrea

anitari 25.07.2013 12:31

AW: recht bei kündigung ohne mietvertrag
 
Das einzige was ich mit Sicherheit weiß ist das auch mündliche Mietverträge schriftlich gekündigt werden müssen.

In den anderen Fragen kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da es nicht Mietrecht über Wohnraum betrifft.

Aber da melden sich sicher noch Experten die sich da auskennen.

salvia 25.07.2013 12:49

AW: recht bei kündigung ohne mietvertrag
 
danke anitari :)

ich hoffe das sich noch viele melden ;)

Sange 26.07.2013 10:46

AW: recht bei kündigung ohne mietvertrag
 
Zitat:

nun meine fragen:
- haben wir eine kündigungsfrist?
- müssen wir wirklich die hütte bis ende 2013 räumen?
- sollen wir die miete doch noch entrichten?
-haben wir eventuell anspruch auf eine kostenerstattung weil wir die hütte immer mal wieder renoviert haben? ( letztes jahr noch das komplette dach abgeklebt)
zu den Strichaufzählungen:

- Ja, die ist in § 580a BGB geregelt - allerdings ist die schriftliche Kündigung Voraussetzung (§ 580a BGB - Kündigungsfristen)

- Ja, wenn orderntlich gekündigt wurde

- Ja, für den Mietzeitraum

- Nein, wenn keine beweisbaren Absprachen getroffen wurden

salvia 26.07.2013 13:10

AW: recht bei kündigung ohne mietvertrag
 
danke sange


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