Wohnung räumen vor Ende der Kündigungsfrist?
Hallo in die Runde,
ich habe meine Wohnung fristgerecht zum Auszug am 31. August gekündigt und bezahlt. In der Wohnung befinden sich noch Möbel zur Entsorgung und die Endreinigung wird, wie der Name sagt, am Ende erledigt. Beruflich bedingt bewohne ich die Wohnung nicht mehr. Aus Kulanz habe ich meiner Vermieterin genehmigt während meiner Abwesenheit die Wohnung mit evtl. Nachmietern zu besichtigen. Nun verlangt Sie, dass ich aufräumen, die Möbel schon jetzt entsorgen und putzen soll damit es besser aussieht. Bin ich dazu verpflichtet? Darf sie auf meine Kosten eine Firma dafür beauftragen? Vielen Dank für eine Antwort. |
AW: Wohnung räumen vor Ende der Kündigungsfrist?
Zitat:
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AW: Wohnung räumen vor Ende der Kündigungsfrist?
2 x nein.
Aber biete ihr doch an gegen Erlaß oder, falls schon gezahlt, Erstattung der letzten Miete jetzt schon alles chic zu machen und die Wohnung zu übergeben.;) |
AW: Wohnung räumen vor Ende der Kündigungsfrist?
Vielen Dank für die Antworten, sie haben meine Meinung bestätigt. Leider kann ich aus beruflichen Gründen (keine Zeit) die Wohnung vorher nicht chic machen :mad: sondern nur in Etappen am Wochenende.
Eine schöne Woche noch und Grüße |
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