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Sandra610 14.08.2013 09:44

Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
 
Hallo an alle,

ich habe ein Anliegen, was ein wenig kompliziert ist.

Also, wir wohnen seit über 2 Jahren mit unseren Vermietern in einem 2 Fam. Haus. Bis gestern hatten wir gedacht das wir mit unseren VM großes Glück hatten. Eine tolle Whg. die wir günstig mieten können, und wir brauchten keine Kaution bezahlen.
Nun habe ich vor 2 Wochen unseren VM gesagt, das ich mit meiner Tochter ausziehen werde, da ich mich von meinem Mann trennen möchte. Sie haben mich mehrmals gefragt ob ich das wirklich will. Ich bejahte dies.
Mein Mann wusste davon aber nichts !!!!
Letzte Woche Freitag habe ich den VM gesagt das ich eine Whg gefunden habe und zum 31.8. ausziehen werde, und ich es meinen Mann Sonntags sage werde.
Auch da kam nochmal die Frage ob ich mir sicher wäre.
Nun habe ich Sonntags mit meinen Mann geredet. Ich bin dann nochmal hoch zu den VM und habe gefragt ob wir uns an die Kündigungsfrist halten müssen, sollte mein Mann Glück haben auch so kurzfritig eine Whg zu finden.
Nein bräuchten wir nicht. Ich habe aber auch gesagt das es gut sein kann das er im September noch hier wohnt.
Mein Mann und ich haben uns dann ausgesprochen und beschlossen es nochmal miteinander zu versuchen. Diese Entscheidung fiel Vorgestern ( Montag ) bevor wir beide zur Arbeit sind.
Nachmittags kam der VM und sagte er brauche die schriftliche Kündigung. Da haben wir ihm gesagt das wir nicht ausziehen, da wir nun doch zusammen bleiben.
Unser VM sagte uns daraufhin das sie schon einen Makler beauftragt haben und er sich unsere Whg am Vormittag angesehen hat. ( Ich wusste nur das jemand von einer Versicherung kommen will, und habe deshalb den Whgschlüssel stecken lassen ) Bilder wurden aber noch keine gemacht. Sie würden sich nun überlegen wie es weitergeht.
Gestern ( Dienstag ) sagte der VM zu meinem Mann, das wir ausziehen müssten, sie wollen das Haus verkaufen und sich eine ETW kaufen.
Als ich von der Arbeit kam und mit den VM geredet habe, sagten diese zu mir: Nein, wir Vermieten wieder, wenn sie den Makler rückgängig machen würden, würde das 3000 Euro kosten, auf den Vorschlag das wir die Kosten übernehmen sind sie nicht eingegangen. Nein, wir wissen ja nicht, ob sie in 3 Moanten wieder hier stehen und sagen sie trennen sich bla bla bla.
Und jetzt kommt es, wir sollen bis zum 30.09.2013 ausziehen.

Wie gesagt, ICH habe mündlich gekündigt, mein Mann hat gar nichts gekündigt, und wir stehen BEIDE im MV drin.
Können uns die VM wirklich so auf die Strasse setzen ?
Das wir jetzt auch ausziehen wollen, versteht sich von selbst, denn das gute Verhältnis ist kaputt, aber wir wollen nicht in ein Loch ziehen, nur um hier raus zu kommen, sondern uns in Ruhe um eine Wohnung bemühen, die uns auch gefällt.

Am kommenden Montag will der Makler Bilder von unserer Whg machen, das will ich aber nicht, da ich nicht möchte das unsere Privatsphäre im Internet zur besichtigen ist.

Ich hoffe ich konnte das alles einigermaßen gut wiedergeben, so das man es auch versteht.

Für Hilfreiche Antworten sage ich jetzt schon mal vielen vielen Dank

Regenmacher 14.08.2013 12:18

AW: Mündliche Kündigung-alles ewas kompliziert
 
Zitat:

Wie gesagt, ICH habe mündlich gekündigt, mein Mann hat gar nichts gekündigt,
Da Mietverträge immer schriftlich gekündigt werden müssen, ist das, was Sie gesagt haben nur Geschwätz und hat keinerlei rechtliche Auswirkung.

Zitat:

Unser VM sagte uns daraufhin das sie schon einen Makler beauftragt haben und er sich unsere Whg am Vormittag angesehen hat.
Und das wäre Hausfriedensbruch gewesen, da der Makler keine Erlaubnis von Ihnen hatte.

Zitat:

Gestern ( Dienstag ) sagte der VM zu meinem Mann, das wir ausziehen müssten, sie wollen das Haus verkaufen und sich eine ETW kaufen.
Das ist kein Grund für eine Kündigung, denn der Verkauf des Hauses bricht nicht den Mietvertrag.

Zitat:

würde das 3000 Euro kosten, auf den Vorschlag das wir die Kosten übernehmen sind sie nicht eingegangen.
So etwas sollten Sie nicht noch einmal vorschlagen. Ein Makler bekommt sein Geld erst bei erfolgreicher Neuvermietung. Und dann meist von den Mietern, nicht vom Vermieter.

Zitat:

Und jetzt kommt es, wir sollen bis zum 30.09.2013 ausziehen.
Mit welcher Begründung? Ihr Vermieter scheint wohl sehr weltfremd zu sein, oder raucht der etwas Illegales?

Zitat:

Können uns die VM wirklich so auf die Strasse setzen ?
Nein natürlich nicht. Das scheint nur die Fantasie eines uninformierten Vermieters zu sein.

Zitat:

Am kommenden Montag will der Makler Bilder von unserer Whg machen,
Das soll sich der Makler ganz schnell von der Backe putzen. Aber das weiß der sicherlich, dass er dazu kein Recht hat.

Aber beachten: Da Sie scheinbar mit Ihrem Vermieter alleine unter einem Dach wohnen könnte er sein Recht zu einer Kündigung ohne Begründung nutzen. Mehr dazu hier: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

Sandra610 14.08.2013 12:26

AW: Mündliche Kündigung-alles ewas kompliziert
 
Hallo Regenmacher,

vielen Dank für diese Antworten.
Im Prinzip haben wir uns das auch schon gedacht, das wir uns das nicht gefallen lassen brauchen.
Um unsere Wohnung handelt es sich im keinen Fall um eine Einliegerwohnung.
Die Wohnung ist eine abgeschlossene Wohneinheit mit 100qm, mit eigener Wohnungstür und einem gmeinsamen Treppenhaus.

Regenmacher 14.08.2013 13:10

AW: Mündliche Kündigung-alles ewas kompliziert
 
Zitat:

im keinen Fall um eine Einliegerwohnung.
Wieviele Wohnungen gibt es denn in dem Haus?

Sandra610 14.08.2013 13:29

AW: Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
 
Offiziel 2 Wohnungen

Im EG, das ist unsere.
Das 1. OG und 2.OG ist eine Wohnung, die aber durch das Treppenhaus
getrennt ist. Sprich man muss die eine Whg verlassen um in die anderen Wohnräume zu gelangen.
Auf diesen 2 Etagen wohnen die Vermieter.

Denke ich jetzt falsch ? Ich dachte eine Einliegerwohnung verfügt über einen
seperaten Eingang der Nicht durch das Haupthaus führt.

Regenmacher 14.08.2013 14:18

AW: Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
 
Bitte lesen die den Artikel aus dem Mietrechtslexikon etwas aufmerksamer. Da wird erklärt, was der Begriff Einliegerwohnung im Mietrecht bedeutet.

Außerdem wäre es hilfreich, wenn Sie diesen § 573 a BGB mithilfe von Google lesen.

Sandra610 14.08.2013 15:16

AW: Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
 
Danke, ich glaube ich habe es jetzt verstanden.

Wir wohnen in einem 2 Fam Haus mit VM zusammen, dieser darf den Anspruch einer Erleichteren Kündigung in Anspruch nehmen, muss aber zu den 3 monaten KF noch 3 Monate dazugeben, sprich er könnte uns in unserem fall erst zum 28.02.2014 kündigen.

Sollten wir z.B. zum 01.12.13 eine Whg finden, dann können wir ausziehen, und der VM hat kein Recht auf eine weitere Mieteinnahmen von uns.

Richtig ????

Regenmacher 14.08.2013 15:32

AW: Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
 
Zitat:

Sollten wir z.B. zum 01.12.13 eine Whg finden, dann können wir ausziehen, und der VM hat kein Recht auf eine weitere Mieteinnahmen von uns.
Aber nur, wenn die Kündigung rechtzeitig bis zum 04.09. (Dreimonatsfrist) gekündigt wurde.


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