Fristlose Kündigung wegen angeblicher Mitbewohner
Hallo,
meine Tochter hat eine kleine Einliegerwohnung zum 1.4.2013 gemietet. Jetzt bekam sie heute die fristlose Kündigung zum 30.9.2013, mit folgendem Text " Sehr geehrte Frau..... die Einliegerwohnung wurde als Single-Wohnung an Sie vermietet. Es wurde ausdrücklich darauf hingeweisen, dass eine dauerhafte Nutzung durch 2 Personen nicht gestattet ist. Wir beobachten seit geraumer Zeit regelmäßige Aufenthalte fremder Peronen. Des weiteren fühlen wir uns durch häufige Streitereien mit extremer Lärmbelästigung gestört. " 1. Im Mietvertrag steht nicht explizit was von Single-Wohnung, das war nur mündlich. 2. die 2 Person ist eine enge Freundin ( 18 ) meiner Tochter ( 20 ) die in den Schulferien nur aus einem Grund jeden Tag bei meiner Tochter war,nämlich weil bei meiner Tochter Hautkrebs festgestellt wurde, und sie operiert worden ist. Diese Freundin hat meine Tochter versorgt und beistand geleistet. Die Freundin hat höchstens 2x mal in der Whg übernachtet, und dann war ich auch in der Whg. Die Freundin wohnt nicht bei meiner Tochter, sie fährt jeden Abend zu sich nach Hause. Des weiteren bekommt meine Tochter ab und an mal Besuch. Wie gesagt sie war in den Ferien jeden Tag da, jetzt aber nicht mehr. Ich wohne in GE, und war zu dem Zeitpunkt der OP auch ca. 10 bei meiner Tochter. Des weiteren kam ca. 14 Tage der Pflegedienst. 3. was den Lärm betrifft. Meine Tochter und ihre Freundin haben sich in der Zeit ca. 2-3 mal heftig gestritten. Meine Tochter hat sich dafür auch bei der Vermieterin entschuldigt. 4. es kam KEINE schriftliche Abmahnung vor der fristlosen Kündigung was können wir gegen die Kündigung unternehmen. Meine Tochter versucht noch mal mit der Vermieterin zu reden, aber was ist wenn die Vermieterin die fristlose Kündigung nicht zurück nimmt. Danke schon mal für die Rückmeldung |
AW: Fristlose Kündigung wegen angeblicher Mitbewohner
Es gibt einige wenige Vorkommnisse, bei der ein Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann. Ich kann aber auf keinen Fall einen solchen Grund erkennen.
Lesen Sie bitte, was im Mietrechtslexikon zur fristlosen Kündigung zu finden ist: Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter Da diese Wohnung als Einliegerwohnung vom Vermieter erleichtert gekündigt werden könnte, sollten Sie auch dieses lesen: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung |
AW: Fristlose Kündigung wegen angeblicher Mitbewohner
Zitat:
Sehe ich genauso, in dem hier geschilderten Fall (falls es wirklich so geschehen sein sollte) ist eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters nicht rechtens und wird hat daher keine Wirksamkeit. Ich persönlich würde die schriftlich widerrufen und die o.g. Gründe genauso auflisten - mal schauen wie die Antwort dann lautet. Vor einem Rechtsstreit müssen sie sich also nicht fürchten! |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:46 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1