Außerordentliche Kündigung
Meine Söhne bewohnen seit einem Monat ihre erste Mietwohnung und haben heute durch den Vermieter die außerordentliche Kündigung erhalten. als Begründung führt der Vermieter an, dass der Hausmeister sich, weil niemand beim Termin der Schornsteinfegers die Wohnung geöffnet habe, sich mit dem Notschlüssel Zugang zur Wohnung verschafft habe. Dabei habe er drei fremde Personen angetroffen. Außerdem habe jemand in den Hausflur erbrochen und meine Söhne hätte dies nicht beseitigt. Mieter hätten sich wegen zu lauter Musik beschert.
Für letzteres habe sich die Jungs beim Hausmeister bereits entschuldigt. Zum Zeitpunkt der Verunreinigung im Hausflur war ein Sohn nicht in der Wohnung und der andere hat geschlafen. Der Besuch der Hausmeisters erscheint mir ein Verstoß gegen das bestehende Hausrecht - oder darf er für diesen Grund mit einem Notschlüssel die Wohnung betreten? |
AW: außerordentliche Kündigung
Schornsteinfeger in die Wohnung lassen ist kein Notfall.
3 fremde Personen in der Wohnung, na und? Was gehts den Hausmeister und Vermieter an, so lange die Personen nicht dort wohnen? Einmalige Vorfälle wie die Verunreinigung des Flurs und zu laute Musik sind auch kein Grund zur fristlosen Kündigung. Allerdings, nach Abmahung(en), im Wiederholungsfall schon. Der Vermieter bzw. Hausmeister darf keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Was sich aber bei Schließanlagen nicht vermeiden läßt da es ja einen Generalschlüssel gibt. Tip dazu, Schließzylinder der Wohnungstür austauschen und Ruhe ist. Originalzylinder aber aufheben und bei Auszug wieder einbauen. |
AW: Außerordentliche Kündigung
Hallo,
ich kenne das auch nicht, dass der Hausmeister einen Ersatzschlüssel besitzt. Der Vermieter kann auch nicht ohne Androhung einer fristlosen Kündigung Ihren Söhnen kündigen. Zumal auch die Gründe für mich nicht ausreichend erscheinen. |
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