Kaution freigeben, wenn es keine offene Forderung gibt
Hallo,
wir sind am 31.08.2012 umgezogen, und die Kaution von dieser Wohnung haben wir immer noch nicht zurück bekommen. Die Nebenkostenabrechnung fürs Jahr 2012 haben wir schon erhalten, die Nachzahlung wurde sofort überwiesen, aber der damalige Vermieter hat die Kaution immer noch nicht freigegeben. Ich habe bei ihm nachgefragt, und er sagte, dass er dazu bis zum 31.12.2013 Zeit hat, unabhängig davon, dass ich die Nachzahlung schon überwiesen habe, und kein mehr Vorderung er hat. Ich habe nachgelesen, und fand solche Info, dass er die Kaution unverzüglich freigeben soll, wenn es keine offene Beträge vorhanden. Ich möchte nun wissen, wer hat Recht. Danke im Voraus. MfG Eva |
AW: Kaution freigeben, wenn es keine offene Forderung gibt
Zitat:
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