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vevike 09.11.2013 17:11

Kaution freigeben, wenn es keine offene Forderung gibt
 
Hallo,

wir sind am 31.08.2012 umgezogen, und die Kaution von dieser Wohnung haben wir immer noch nicht zurück bekommen. Die Nebenkostenabrechnung fürs Jahr 2012 haben wir schon erhalten, die Nachzahlung wurde sofort überwiesen, aber der damalige Vermieter hat die Kaution immer noch nicht freigegeben. Ich habe bei ihm nachgefragt, und er sagte, dass er dazu bis zum 31.12.2013 Zeit hat, unabhängig davon, dass ich die Nachzahlung schon überwiesen habe, und kein mehr Vorderung er hat. Ich habe nachgelesen, und fand solche Info, dass er die Kaution unverzüglich freigeben soll, wenn es keine offene Beträge vorhanden.
Ich möchte nun wissen, wer hat Recht.
Danke im Voraus.

MfG
Eva

Regenmacher 09.11.2013 18:40

AW: Kaution freigeben, wenn es keine offene Forderung gibt
 
Zitat:

Ich möchte nun wissen, wer hat Recht.
Mit Sicherheit nicht der Vermieter. Darum sollten Sie unbedingt Nägel mit Köpfen machen und einen Anwalt mit der Betreibung der Kaution beauftragen. Die Rechnung dieses Anwaltes darf dann der uneinsichtige Vermieter auch noch bezahlen.

Lesen Sie hier weiter: Rückzahlung der Mieterkaution


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