Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Kündigung vor Einzug (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigung-vor-einzug-2514.html)

sandrapk 04.12.2013 10:48

Kündigung vor Einzug
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 20.11.2012 schloss ich einen Mietvertrag zum 1.3.2014 ab, nun möchte ich diese Wohnung aus folgenden Gründen nicht beziehen.
Ein Zimmer riech nach Ammoniak und in der Wohnung gibt es keinen Herdanschluss und der Gasanschluss wurde entfernt.
Neue Steckdosen müsste ich auf eigene Kosten montieren lassen!
Ich selber habe auf dieses nicht geachtet, gestern waren wir dort zum vermessen und stellten diese Mängel fest.
Einen Schlüssel der Wohnung habe ich noch nicht erhalten, eine Kaution von 500 von 900 Euro wurden schon überwiesen.

Könnte ich vorab Kündigen zum 3.1.2014 ? Kann bedingt der Mängel fristlos kündigen?

Danke für hilfe
Grüße Alex

Regenmacher 04.12.2013 16:36

AW: Kündigung vor Einzug
 
Zitat:

Könnte ich vorab Kündigen zum 3.1.2014 ?
Nein! Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn Sie es noch schaffen, diese Kündigung persönlich zu übergeben, dann endet das Mietverhältnis am 28.02.2014.

Zitat:

Kann bedingt der Mängel fristlos kündigen?
Auch nein!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:34 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1