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-   -   Mieter hat seit ca. einem halben Jahr keinen Strom mehr (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/mieter-hat-seit-ca-einem-halben-jahr-keinen-strom-mehr-2598.html)

Noni 14.02.2014 22:12

Mieter hat seit ca. einem halben Jahr keinen Strom mehr
 
Hallo, unserem Mieter wurde vor ca. einem halben Jahr der Strom abgestellt. Folglich kann er die Wohnung nicht mehr heizen (Ölheizung, die Tanks befinden sich im Keller und das Öl wird durch Pumpen nach oben befördert). Es handelt sich um eine Wohnung im obersten Geschoss mit 3 außenliegenden Seiten. Mehrere versuche in seiner Verwandtschaft an Geld zu kommen schlugen nach seinen Angaben fehl. Sein Konto wird bereits gepfändet, Miete zahlt er jedoch pünktlich.

Aufgrund der fehlenden Beheizung der Wohnung befürchten wir einen Verfall dieser und möchten um unser Objekt zu schützen ihn kündigen. Wie stehen hier unsere Chancen. Und wie kann man kündigen ordentlich oder außerordentlich.

Desweiteren hätten wir kleinere Instandhaltungsreparaturen, hier lässt er uns obwohl vorher mündlich abgesprochen nicht in die Wohnung.

Vielen Dank

Regenmacher 15.02.2014 09:04

AW: Mieter hat seit ca. einem halben Jahr keinen Strom mehr
 
Zitat:

Wie stehen hier unsere Chancen.
Sehr schlecht, denn eine Kündigung auf Verdacht (es könnten Schaden entstehen), hat der Gesetzgeber als Grund nicht vorgesehen. Einzig, wenn der Mieter den Allgemeinstrom anzapfen würde, wäre das ein Kündigungsgrund.

Noni 15.02.2014 10:46

AW: Mieter hat seit ca. einem halben Jahr keinen Strom mehr
 
Danke für die Antwort, hört sich jetzt nicht gerade toll an.

Ich habe heute im Mietvertrag gelesen, das es da einen Punkt gibt das der Mieter die Wohnung pfleglich zu behandeln hat und dafür sorge zu tragen hat das die Wohnung regelmäßig gelüftet und geheizt wird.

Heute hat er uns wieder obwohl es mit ihm vereinbart war, nicht in die Wohnung gelassen.

Stehen die Chancen für Vermieter wirklich so schlecht?

Regenmacher 15.02.2014 10:57

AW: Mieter hat seit ca. einem halben Jahr keinen Strom mehr
 
Zitat:

nicht in die Wohnung gelassen.
Als Vermieter hat man nur wenige Möglichkeiten, die Wohnung des Mieters zu betreten/besichtigen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen:

Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

Wichtig für Sie, Sie sollten zukünftig nur noch schriftlich mit dem Mieter kommunizieren und wie jetzt passiert, wenn er eine vereinbarte Besichtigung nicht wahrnimmt, eine Abmahnung schreiben. Diese Schriftstücke sollten Sie am besten von einem Zeugen in seinen Briefkasten einwerfen lassen, das erspart das Einschreiben.


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