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persona 28.04.2014 18:47

Kündigung des mietvertrages
 
Hallo ihr lieben,

Und zwar wohne ich momentan mit einer Freundin zusammen. Möchte nun allerdings aus diversen Gründen den Mietvertrag kündigen und ausziehen. Wir sind allerdings beide als Hauptmieter im Vertrag eingetragen.
Sie bleibt danach auch in der Wohnung.

Kann ich nun ohne weiteres das Mietverhältnis kündigen? Oder muss dabei etwas beachten?

Regenmacher 28.04.2014 20:28

AW: Kündigung des mietvertrages
 
Zitat:

Kann ich nun ohne weiteres das Mietverhältnis kündigen?
Nein, so einfach geht das nicht. Wenn 2 Personen eine Wohnung mieten und gemeinsam im Mietvertrag stehen, dann besteht hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Diesen Vertrag können nur beide Mieter gemeinsam kündigen und dem Vermieter ist es frei gestellt, ob er mit dem verbliebenem Mieter einen neuen Vertrag abschließt.

persona 28.04.2014 20:31

AW: Kündigung des mietvertrages
 
Diesen Vertrag können nur beide Mieter gemeinsam kündigen und dem Vermieter ist es frei gestellt, ob er mit dem verbliebenem Mieter einen neuen Vertrag abschließt.[/QUOTE]


Aber wenn meine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass ich kündigen möchte und die Kündigung verweigert?

Regenmacher 29.04.2014 08:36

AW: Kündigung des Mietvertrages
 
Dann beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihre Freundin zur Leistung der Unterschrift verklagen wird. Das können Sie aber auch ohne Anwalt selbst erledigen.


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