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Lara 13.08.2009 12:34

Eigenbedarfskündigung
 
Hallo,
wir haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten! Begründung:Tochter soll mit im Haus wohnen. (Tochter ist Mitte 20,alleinstehend). Wohnen seit 10 Jahren in einem sechs Fam. Haus. Unsere Wohnung 2.Etage ca 90qm, Vermieter gleiche Etage, gleiche qm. Vier weitere Wohnungen ca. 75qm, drei Mieter wohnen über 20 Jahre, einer ca. 5 Jahre. Müsste nicht der Mieter mit der kürzeren Mietdauer gekündigt werden? Und ist die Begründung (siehe oben) so in Ordnung?

Im Voraus vielen Dank für die Antwort!
Lara

Recht-Einfach 15.08.2009 10:55

AW: Eigenbedarfskündigung
 
Hallo Lara,

generell obliegt es der Auswahl des Vermieters, welche Wohnung er für den Eigenbedarf nutzen möchte. Eine Regelung wie "wer als letztes eingezogen ist, muss auch wieder ausziehen" ist mir nicht bekannt. Der Vermieter hat ja, wenn er eine Wohnung für den Eigenbedarf meldet, auch individuelle Ansprüche und da scheint Eure Wohnung wohl leider die geeignete für zu sein. Damit habt Ihr nicht viel in der Hand, es sei denn, die Kündigung würde Euch ungewohnt hart treffen. Für Härtefälle gibt es hierbei Ausnahmen und es gibt die Möglichkeit eine Eigenbedarfskündigung abzuwehren.

Trifft dies nicht auf Euch zu solltet Ihr beachten, dass der Vermieter die Kündigungsfristen einhält. Diese sollte in Eurem Fall bei 9 Monaten liegen. Also habt ihr notfalls genügend Zeit, um Euch Ersatz zu beschaffen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach


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