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Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.05.2014, 11:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2013
Beiträge: 6
Standard Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Hallo zusammen,

Ich bin vor knapp über 2 Jahren zu einer allein stehenden Frau als Untermieter in ihre Wohnung in Mannheim mit eingezogen. Sie wohnte zuvor im Norden Deutschlands und ist wegen Arbeit - die ich ihr besorgt hatte - nach Mannheim gezogen. Wir hatten eigentlich fast immer ein sehr, sehr gutes Verhältnis - Freundschaftlich gesehen. Doch mit der Zeit merkte ich, dass sie manchmal doch recht seltsame Ansichten hat und erlaubte mir, ihr meine Ansicht zu sagen. Aber auch an dieser Stelle musste ich mit der Zeit merken, wer nicht ihrer Ansicht ist, hat verloren. Und das wurde im Laufe der Zeit immer schlimmer. Wir haben uns aber irgendwie immer wieder vertragen, weil meist ich klein beigab.

Nun haben wir momentan mal wieder so einen großen Streit, weil ich mir wieder mal etwas erlaubt habe, zu sagen. Es geht hierbei um ihre Erwachsenen Kinder und auch Kleinigkeiten. Ein sehr guter Freund von mir, der im gleichen Haus wohnt, nennt das nur "Kindergarten"-Probleme - womit er auch recht hat. Nun hatte ich ihr heute (Sonntagabend 25. Mai 2014) leider im Beisein ihres 2,5 Jahre alten Enkels die Meinung gesagt. Das wollte ich eigentlich gar nicht, aber ich bin so mit den Nerven am Ende und zornig. Denn sie hat mir heute mitgeteilt, dass sie mir die Kündigung morgen geben wird. Ich habe mich bei ihrem Sohn, der zur Zeit bei ihr (uns) zu Besuch ist selbstverständlich in aller Form entschuldigt und er hat diese auch angenommen. Wie lange er bleibt, weiß ich nicht. Er ist seit letzte Woche, Donnerstagabend angekommen. Ich Idiot habe noch sein Bett aufgebaut - bevor er ankam. Meine Vermieterin hat extra ein Bett für ihn gekauft, das jetzt im Wohnzimmer steht. Ich habe dieser Frau in den 2 Jahren so viel geholfen und war immer da für sie. Auch wenn sie seltsame Ansichten hat. Man könnte auch sagen, wer nicht die gleiche Meinung wie sie hat, hat verloren.
Ich habe insgesamt 3 große Fehler begangen.

Fehler 1

Der erste war, dass ich gemerkt habe, dass sie mit ihren 52 Jahren großes Heimweh nach ihrer Familie - im Norden Deutschlands wohnend - hat. Ich habe daraufhin hinter ihrem Rücken ihren Sohn angerufen, ihm die Situation geschildert. Er meinte dann, dass wir sie dann halt wieder zurückholen müssen. Allerdings war sie dort Arbeitslos. Dieses Telefonat war wie gesagt, mein erster großer Fehler. Denn sie sagte mir mal, dass es ihre Kinder nichts angeht, wie es ihr geht.

Fehler 2

Sie kauft sich immer 2-3 Monate vorher eine Fahrkarte, wenn sie mit der Bahn fort fährt.
Sie ihre Eltern besuchen, die etwa 200 Km entfernt von Mannheim wohnen. Doch sie konnte zum Zeitpunkt der Fahrkartebestellung (online) nicht wissen, dass sie anstatt 2 Tage, sogar 3 Tage frei hat. Ich wollte ihr wieder eine Freude bereiten und rief wieder ohne ihr Wissen ihren Vater an, um ihn zu bitten, dass er ihr finanziell bei der Rückfahrkarte unter die Arme greift, dann könnte sie einen Tag länger bleiben. Aber er solle ihr nicht sagen, dass ich ihm das gesagt habe. Er folgte selbstverständlich meinem Wunsch. Aber meine Vermieterin hat es doch herausbekommen, dass ich verantwortlich war und machte mir wieder die größten Vorwürfe. Dieser Frau versuchte ich wirklich nach meinen Möglichkeiten, den Himmel auf Erden zu holen, wie man so sagt.

Fehler 3

Durch das, dass momentan ihr Sohn mit seinem kleinen Sohn hier zu Besuch ist, hat er das natürlich alles mitbekommen. Er machte mir den Vorschlag, dass er sich gerne bereit erklärt mit uns beiden zu klären/vermitteln. Tja, wie gesagt, der 3. große Fehler. Ich fragte sie darauf: Was ist mit deinem Fehler von damals, den du begangen hast?
Das war vor ca. 8 Jahren, da kannte ich sie noch nicht. Sie war zuhause und der damalige Freund ihrer fast erwachsenen Tochter hatte irgendwas mit ihrer Tochter im Bad angestellt. Und sie hatte Schreie gehört. Aber sie reagierte nicht. Und heute Abend interessierte sie das auch nicht.

Ich hatte sie heute (Sonntag, 25. Mai 2014), noch einmal zu einem Gespräch gebeten. Dies hat sie auch angenommen. Und sie meinte, sie könnte mir verzeihen, aber da ich wieder den Fehler gemacht habe und dieses Mal auch noch im Beisein ihres kleinen Enkels, verzeiht sie mir nicht.

Weitere Details

Ich habe heute festgestellt, dass ich mit dieser Frau gar keinen Untermietvertrag habe. Sie selbst hat wiederum einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter. Dieser Mietvertrag ist nur auf meine Vermieterin selbst ausgestellt. Das einzige Dokument, das besteht, dass ich von ihrem Vermieter eine schriftliche Bestätigung habe, dass ich ihr Untermieter bin. Diese Bestätigung benötigte ich für das Jobcenter. Denn ich bin seit etwa 2 Jahren arbeitslos. Das Jobcenter bezahlt für mich die Hälfte der Miete von der ganzen Wohnung. Auch die Nebenkosten. Von mir persönlich bekommt sie immer pünktlich 150 Euro für Waschen, kochen, anteilig Garage und Internetzugang, den wir uns teilen. Ohne meinen Anteil an den Kosten, könnte sie sich diese Wohnung überhaupt nicht leisten.

Mit ihrem Vermieter habe ich ein sehr, sehr gutes Verhältnis und springe auch mal ein, wenn er Hilfe benötigt - kostenlos.

Ich bin so wütend und traurig zugleich, dass ich am liebsten hingehen würde und bei ihrem Arbeitgeber anrufen würde. Denn sie hat vor ca. 1,5 Jahren bei ihrer Einstellung unterschlagen, dass sie einen schweren Bandscheibenvorfall hatte. Und deshalb dürfte sie ihren Beruf als Pflegediensthilfe überhaupt nicht mehr ausführen. Denn dies ist ein knochenschwerer Job. Gleichzeitig frage ich mich, ob ich mich auf das gleiche Niveau begeben soll wie sie?

Ich war immer für sie da, habe alles gemacht. Im Winter, wenn sie zur Arbeit musste, habe ich sie zum Feierabend jeden Abend mit dem Auto abgeholt. Denn sie hat Angst vor der Dunkelheit. All diese Dinge und viel mehr, ohne jemals dafür einen Cent zu verlangen, denn das macht man nach meiner Ansicht bei guten Freunden nicht. Ich habe auch Dinge gemacht, die nicht so ganz in Ordnung sind - zu ihrem Vorteil, damit sie günstiger leben kann. Nein, keine Sorge, ich habe nie geklaut.

Ich selbst habe in dieser Wohnung auch ein Zimmer, wo mein PC steht und ich drin schlafe. So muss ich mir das nicht antun, dass ich im Wohnzimmer, bei den beiden verbleiben muss. Zudem bin ich im Gegensatz zu den beiden Raucher. Da aber das Jobcenter von allen Wohnungskosten die Hälte bezahlt, kann ich mich in jedem Raum frei mitbewegen. Das Mobilar der ganzen Wohnung hat sie allerdings mitgebracht. Ausnahme die Ausstattung meines PC-Zimmers, dass habe ich selbst bezahlt. Ich habe auch die ganze Wohnung alleine renoviert, da sie ja zu dem Zeitpunkt noch im Norden Deutschlands gewohnt hat. Die Möbel selbst haben ihre Familie und ich hierhergebracht. Aufgebaut habe ich das meiste alleine.

Und nun heißt es nach dem Sprichwort: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, er kann gehen.

Ist das noch fair?

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Kann sie mir wirklich so einfach kündigen? Also grundlos. Bin ihr hilflos ausgeliefert? Ihr Vermieter kann mir wohl nicht kündigen, denn wie gesagt, der Mietvertrag läuft nur auf ihren Namen. Zudem habe ich ein super Verhältnis zu ihm.

Morgen will sie zu ihm gehen und ihn fragen, ob er möglicherweise eine kleinere Wohnung für sie hätte. Denn wie ich schon erwähnt habe, kann sie sich diese Wohnung ohne mich nicht leisten. Ich weiß jedoch, dass er keine Wohnung frei hat.

Nun könnte die Frage von euch gestellt werden, warum ich so hoffe, dass ich in dieser Wohnung bleiben möchte?

Ganz einfach:

Es geht mir nicht mehr um diese Frau, denn ich habe sie bisher verehrt ohne Ende. Aber das ist nun vorbei. Dafür hat sie mir zu viele seelische Schmerzen bereitet.
Nein, ich habe hier sehr gute Freunde gefunden, im gleichen Haus. Ich habe eine Garage für mein Auto, die ich mir alleine niemals leisten könnte. Und ich fühle mich hier einfach wohl, weil ich viel Unterstützung durch meine Freunde erfahre.

Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich sie unter Druck setzen soll? Denn wie gesagt, ohne mich kann sie die Wohnung nicht halten. Ich würde ihr morgen anbieten, damit sie mich schneller los ist, dass ich so schnell als möglich, ins Männerwohnheim ziehe. Das werde ich natürlich nicht machen (nur im äußersten Notfall) – ins Männerwohnheim umziehen. Nur als Druckmittel gedacht. Denn dann wäre sie mit großen, vor allem finanziellen Problemen behaftet. In ein paar Tagen ist der 1. Juni und dann ist wieder die Miete usw. fällig. Und mein eigener Anteil von 150,00 Euro wäre dann natürlich auch hinfällig. Das sind dann insgesamt ungefähr 500 Euro, die ihr auf einmal fehlen. Und Ersparnisse hat sie nicht.

So, ich hoffe, dass ich mir hier ganz schnell hilfreiche Antworten gegeben werden können, denn wie gesagt, ich bin am ende meiner Nerven.

Lieben Dank an alle, die mir ganz schnell helfen können.

Übrigens, falls es wichtig ist?:
Ich bin 57 (1956), in Scheidung lebend und gesundheitlich stark angeschlagen und seit ca. 1,5 Jahren krankgeschrieben. Ich selbst habe 3 erwachsene Kinder und einen 3 Jahre jungen Enkel. Deshalb weiß ich , wie man sich kleinen KIndern gegenüber verhällt. Wie oben schon erwähnt: Ich bin nervlich am Ende und deshalb ist mir der Fehler passiert, dass ich das im Beisen ihres Enkels gemacht habe.

Heute ist der 28. Mai 2014 und ich habe meine Kündigung noch nicht erhalten. Weder ihr Sohn, noch sie selbst, reden noch ein Wort mit mir.


Lieben Gruß
Manfred



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  #2  
Alt 02.06.2014, 13:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Hallo Manfred,

ist es möglich, dass Sie den Text kurzfassen und die wesentlichen Dinge darlegen?

Ihre Frage ist doch "sehr ausführlich" formuliert...


Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 03.06.2014, 10:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Hallo Mietrecht einfach,

danke für Ihre Antwort. Ok, da ich meinen Beitrag nicht mehr ändern kann - außer ich habe die Möglichkeit dazu übersehen - noch einmal neu.

Angeblich besteht doch ein Untermietvertrag zwischen meiner Vermieterin und mir. Sie hat ihn ausgedruckt, aber mir nicht gezeigt.

Bitte antworten Sie mir dann nur auf die eigentliche Frage:

Kann sie mir wirklich so einfach kündigen, also grundlos? Denn diese Dinge die vorgefallen sind, sind keine Kündigungsberechtigungen - in meinen Augen. Und Anspruch auf Eigenbedarf hat sie wohl auch nicht.

Nette und dankende Grüße
Manfred
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  #4  
Alt 03.06.2014, 11:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Es geht doch! Einfache Frage, einfache Antwort, sogar mit §:

Möbliertes Zimmer

Bei möblierten Zimmern, Zimmern in Studenten- und Jugendwohnheimen sowie Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch (z. B. Pensionszimmer) untervermietet ist, gilt nur ein eingeschränkter Kündigungsschutz (§ 549 Abs. 2 BGB).
Wird ein möbliertes Zimmer in der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung untervermietet, so ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats für den Ablauf dieses Monats zulässig, wenn der Mietzins monatlich zu zahlen ist (§ 573 c Abs. 3 BGB).
Eine Ausnahme gilt, wenn ein möbliertes Zimmer an eine Familie zum dauerhaften Gebrauch vermietet wird. Hier gilt der reguläre Kündigungsschutz.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen nicht per Mietvertrag zum Nachteil des Mieters verkürzt, wohl aber können längere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart werden.

Quelle: http://www.anwaltonline.com/tips/unt...ng/zimmer.html

Geändert von Regenmacher (03.06.2014 um 11:46 Uhr)
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  #5  
Alt 11.06.2014, 11:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Hallo Mietrecht,

ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich noch nicht bedankt habe. Soetwas passiert mir normalerweise nicht. Aber meine derzeitige Situation ist nicht so ganz einfach. Da kann man leider schon mal Anstand vergessen.

Nun hätte ich ein neues Anliegen, wenn ich darf?

Der Untermietvertrag wurde doch wieder gefunden. Meine Vermieterin hat jedoch die Kündigung wieder zurückgenommen. Gleichzeitig hat sie mir einen neuen Untermietsvertrag gegeben, der gewisse Einschränkungen enthällt, mit denen ich nicht so ganz einverstanden bin.

Wie sieht das nun rechtlich aus?

Wenn die Kündigung eines Untermietvertrages rückgängig gemacht wird, dann gelten doch die entsprechenden Inhalte des Vertrages weiter? Und bevor ein neuer Vertrag gemacht wird, müsste da nicht erst eine Kündigung des alten Vertrages getätigt werden? Der alte Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, jedoch nur so lange, bis der Hauptmieter selbst auszieht.

Lieben Gruß
Manfred
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  #6  
Alt 11.06.2014, 17:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Wenn Ihnen der neue Vertrag nicht gefällt, dann suchen Sie sich bitte ein neues Zimmer. Entweder Sie unterschreiben, oder Ihre Vermieterin macht beim zweiten Versuch Nägel mit Köpfen.

Einen Grund für die Kündigung muss sie Ihnen nicht nennen, bei einem möblierten Zimmer beträgt die Frist, ausgesprochen bis zum 15. d.M. zum Monatsende. Bei einem unmöblierten Zimmer verlängert sich die Frist um 3 Monate auf insgesamt 6 Monate.

Weitere Hinweise finden Sie in diesem Lexikon: Steckbrief des Mietrechtslexikon
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  #7  
Alt 11.06.2014, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Meine Vermieterin will mir als Untermieter kündigen

Hallo Regenmacher,

ich darf mich recht herzlich für Ihre Antwort bedanken.

Nette Grüße
Manfred Dietrich
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Antwort

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Stichworte
hauptmieter, kündigung, kündigungsfrist, kündigungsschutz, möbliertes zimmer, untermieter, untermietvertrag

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