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Dresdnerin 22.08.2014 18:38

Kündigungsfrist für Mieter bei Altvertrag
 
Meine Eltern müssen aus gesundheitlichen Gründen recht zeitnah in eine altersgerechte Wohnung ziehen.
In ihrem Mietvertrag von 1997 sieht vor, dass sie aufgrund der langen Mietdauer für sie als Mieter eine Kündigungsfrist von einem Jahr besteht.

Ich finde im Internet keine konkrete Aussage, ob das so tatsächlich noch gültig ist und bitte hilfreiche Antworten.

Vielen Dank, Dresdnerin

Recht-Einfach 23.08.2014 08:58

AW: Kündigungsfrist für Mieter bei Altvertrag
 
Hallo,

die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt immer drei Monate! Die Verlängerung der Kündigungsfrist gilt lediglich für den Vermieter um den Mieter zu schützen.

Geregelt ist das ganze hier: § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung - Mietrecht

Mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach


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