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Nürnberger 24.08.2009 16:14

Fristlose Kündigung durch Mieter?
 
Hallo,

wir wohnen zur Miete und hatten im Janunar/Februar dieses Jahres (2009), extremen Schimmelbefall in 2 Zimmern, dies wurde auch sofort an den Hausverwalter gemeldet.
Da wir Nachtspeicher bei uns in der Wohnung haben und wir eine Temperatur von durchschnittlich 15°C, zu diesen Zeitpunkt auch über längeren Zeitraum hatten, war dieses nur eine Frage der Zeit.
Der Hausverwalter kam daraufhin mit einer Firma im Februar, die den Schimmelbefall grob entfernten, allerdings haben wir nun seit diesen Zeitpunkt teils keine Tapeten mehr an div. stellen und an der Wand sind immer noch Schimmelspuren zu erkennen. Ca. 2 Wochen später kam eine Firma um neue Heizkörper (vielleicht) anzubringen. Seitdem ist nichts mehr passiert. Den Hausverwalter erreichen wir telefonisch nicht mehr und wir wissen einfach nicht mehr weiter, da der nächste Winter auch schon bald kommt.
Wer kann mir helfen, ob hier eine Sonderkündigung bzw. frsitlose Kündigung durch uns möglich ist.

Vielen Dank

Die Nürnberger

Recht-Einfach 24.08.2009 18:20

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter?
 
Hallo Nürnberger.

Generell ist vorab eine Mietminderung für die nicht behobenen Mängel möglich. Die Mietminderung ist aber nur rechtens, wenn der Vermieter über die Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. Ob schriftlich oder telefonisch ist hierbei egal - empfohlen auf Grund der Beweispflicht ist jedoch der schriftliche Weg.

Eine fristlose Kündigung wäre möglich, wenn die Mängel dem Vermieter mitgeteilt wurden unter Angabe einer realistischen Frist zur Beseitigung der Mängel.

Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter möglich.

Aber auch hier würde ich empfehlen kurzfristig eine Mängelliste zu erstellen und unter Angabe einer Frist zur Beseitigung per Schreiben an den Vermieter zu senden.

Kommt er den Arbeiten nicht nach eröffnet es den Weg zur fristlosen Kündigung.

Ebenso kann eine Gesundheitsgefährdung, z.B. durch starken Schimmelbefall, zu einer fristlosen Künigung führen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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