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Headnut 11.11.2014 18:52

Mietkaution - Kürzung durch Mängelbehebung
 
Moin zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig. Es geht um folgendes:

Ich habe meine Wohnung zu ende Juli fristgerecht gekündigt. Bei der Abnahme stellte der Vermieter ein paar Mängel fest die ich beheben sollte. Durch den ganzen Schriftwechsel ect entstand dadurch etwas Wartezeit und ich konnte die Mängel beheben. Nun habe ich die Wohnung zum Anfang September abgeben können zur zufriedenheit des Vermieters.
Nun bekam ich endlich die Abrechnung für meine Kaution und darin wurde mir mitgeteilt das durch der offizielle Auszugstermin aufgrund der Verzögerung auf dem 15.09 festgelegt wurde und damit noch ausstehende Miete anfällt die nun von meiner Kaution abgerechnet wurden.:eek:

Meine Frage ist nun, darf der das Überhaupt?:confused:

Würde mich um schnelle Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Headnut

Regenmacher 12.11.2014 08:07

AW: Mietkaution kürzung durch Mängelbehebung
 
Zitat:

Meine Frage ist nun, darf der das Überhaupt?
Ja, der Vermieter darf eine taggenaue Abrechnung vornehmen. Das nennt sich dann Schadensersatz und nicht Miete, weil das Mietverhältnis bereits beendet ist.


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