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SilentObserver 06.12.2014 14:50

Fristlose Kündigung durch Mieter
 
Der Mieter hat fristlos gekündigt, seine Sachen rausgeräumt und sogar Boiler, Dusche und Waschbecken mitgenommen, denn die Wohnungsschlüssel in den ohne Absprache in den Briefkasten geworfen.
1. Muss der Vermieter jetzt auf Fortsetzung des Mietverhältnisses und Zahlung klagen?
2. Muss der Vermieter auf Einbau von Dusche und Waschbecken und Boiler klagen?

Regenmacher 06.12.2014 16:51

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter
 
Wenn der Grund für die fristlose Kündigung vom Gesetz her gedeckt wird, ist ab dem Tag auch keine Miete zu zahlen. Wenn nicht, dann besteht das Mietverhältnis weiter.

Recht-Einfach 08.12.2014 11:23

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter
 
Leider reichen Ihre Informationen bei weitem nicht aus, um den Sachverhalt zu beurteilen.


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