Fristlose Kündigung möglich?
Hallo!
Ich habe kein Problem. Wir wohnen in einer Sozialwohnung. Wir haben jetzt zum 01.10.2009 gekündigt, da wir eine neue und bessere Wohnung gefunden haben. Kündigungfrist ist bis zum 30.11.2009. Folgende Gründe habe ich der Vermietergesellschaft für unsere vorzeitige Kündigung genannt. 1. ständige Lärmbelästigung, 2. meine psychische Erkrankung, die sich in dieser Wohnung erheblich verschlechtert hat. 3. 3 x wurde im Treppenhaus ein riesiger großer Haufen Menschenkot entdeckt, der jedesmal erst nach einigen Tagen entfernt worden ist, es hat jedesmal bestialisch im ganzen Wohngebäude gestunken. Mir ekelst und wird immer noch speiübel, wenn ich schon drandenken muss. Reichen diese Gründe nicht schon für eine fristlose Kündigung aus? Desweiteren fängt mein Lebensgefährte eine neue Arbeitstelle am 01.10.09 in der anderen Stadt an. Wir haben auch schon 2 Monatsmieten nicht mehr bezahlt, die letzte nicht aus Protest wegen dieser Scheisse im Treppenhaus. Aber der Vermieter hat uns komischerweise immer noch nicht vor die Tür gesetzt, er besteht auf die Kündigungsfristeinhaltung. Kann uns bitte jemand helfen, ich halte es in dieser Wohnung nicht mehr länger aus. Gruss Nicole |
AW: Fristlose Kündigung möglich?
Hallo Nicole,
es gibt gewisse Grundlagen um eine fristlose Kündigung gegenüber dem Vermieter aussprechen zu dürfen: Das ist vor allem bei nicht erfolgter Mängelbeseitigung durch den Vermieter, Hausfriedensbruch durch den Vermieter oder möglicherweise durch eine Mieterhöhung über den Preis der ortsüblichen Miete hinaus. Eine neue Arbeitsstelle, Lärmbelästigung oder ein verdrecktes Treppenhaus sind meiner Meinung nach kein Nachweis zur Berechtigung einer fristlosen Kündigung. Mit der Bildung eines Mietrückstands wäre ich auch vorsichtig, da der Vermieter nicht zwingend Schuld am Kot im Treppenhaus ist und auch die anderen Gründe meiner Meinung nach nicht zu einer Minderung der Miete gereichen. Ggf. kann es aber Ausnahmefälle bei Gesundheitsgefährdung geben (hierzu zählen auch psychische Erkrankungen). Zur genauen Beurteilung des Sachverhaltes muss ich hier jedoch auf die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Mietrecht oder eines Mietervereins verweisen. Ich hoffe ich konnte trotzdem behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach |
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