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prinzz 01.04.2015 19:55

Konto Mietkaution selbst kündigen?
 
Hallo zusammen,

habe durch allgemeine Suche und die Suche im Forum leider keine Antwort gefunden und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen in der "blöden Situation".

Situation:
Bin mit meiner Freundin zusammengezogen - vor 6 Monaten. Die Übergabe der alten Wohnungen verlief problemlos. Haben dann nach 6 Monaten mal nachgefragt wann meiner Freundin die Kaution(900€) zurückgezahlt wird. Heute kam die Antwort vom ehemaligen Vermieter, dass meine Freundin das Konto der Kaution selbst hätte kündigen müssen um die Kaution zu erhalten. Hat meine Freundin selbstverständlich nicht gemacht weil die Kaution zum Mietbeginn dem Vermieter gezahlt wurde und keine Infos zum Konto, Rückzahlung, etc. kamen. Zusätzlich kam die Info dass das Konto nur zum 31.12 jeden Jahres gekündigt werden kann und das Geld dann erst 6 Monate später zurückgezahlt wird.

Fakt:
Seit September 2014 ausgezogen (keine Mängel, Rückzahlungen von Strom erhalten) und die Kaution kann dann erst Juni 2016 zurückgezahlt werden, indem der Vermieter sagt, dass man das Kautionskonto selbst hätte kündigen müssen

Meiner Meinung nach ist das eine Abzocke hoch 3 und bin dementsprechend sauer.

Frage:
Bevor wir uns aber mit dem ehemaligen Vermieter auseinandersetzen, möchte ich mich informieren ob das Recht auf der Seite des Vermierters ist und meine Freundin dann tatsächlich kündigen und über 1 Jahr warten muss oder ob das Recht auf unserer Seite ist und wir die Rückzahlung so langsam aber sicher verlangen können?

Danke für eine erste Info. Hoffe habe das Problem verständlich beschrieben?! Bin rechtlich in dem Bereich überfordert und verwundert dass es diese negative Möglichkeit der Rückzahlung überhaupt gibt.

Danke für Antworten/Hinweise/Tipps und einen schönen Abend noch
Christian

Recht-Einfach 02.04.2015 19:27

AW: Konto Mietkaution selbst kündigen?
 
Hallo Prinzz,

was der Vermieter erzählt ist vollkommener Quatsch! Wir haben hier einen sehr informativen und ausführlichen Artikel zum Thema der Mietkaution Rückzahlung:
Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt

Hier ist ganz klar der Vermieter in der Pflicht, da dieser das Sparkonto zu führen hat. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass die Mietkaution nur mit einer maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten (entsprechend der ordentlichen Kündigungsfrist des Mieters) angelegt werden darf. Andernfalls hat der Vermieter den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen:
§ 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - Mietrecht

Konfrontieren Sie Ihren alten Vermieter mit der Gesetzeslage und beantragen Sie ggf. einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollte die Rückzahlungs- und berlegungsfrist des Vermieters verstrichen sein!


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach

prinzz 02.04.2015 21:44

AW: Konto Mietkaution selbst kündigen?
 
Guten Abend,

Danke für die Antwort und Hinweise.

Meine Gedanken sind genauso - habe aber keine Kenntnisse dbzgl. und wußt nicht ob es in dem Bereich "Gesetzeslücken" o.ä. gibt. Hier im Forum habe ich nur die Hinweise auf die Pflichten des Vermieters gefunden aber leider keine Info, welche anderen Möglichkeiten es Vermieterseits doch gibt/geben könnte.

Der vermieter ist eine Wohnungsgesellschaft - dann ist die Forderung der eigenen Kautionskündigung doch trotzdem Unsinn oder?!
Werden dann dementsprechend der Gesellschaft ein Schreiben anfertigen und die Kaution zurückfordern.

Nochmal Danke für die Antwort und wünsche einen entspannten Abend vorm langen Wochenende.

Christian

Recht-Einfach 06.04.2015 08:11

AW: Konto Mietkaution selbst kündigen?
 
Hallo,

wir haben schon diverse Erfahrungen mit "Gesellschaften" machen müssen, dass auch diese die Gesetzeslagen erfolgreich ignorieren, wobei man "Unwissenheit" hier ausschließen könnte.

Konfrontieren Sie den Vermieter mit der Gesetzeslage und damit, dass die Kaution überfällig ist. Setzen Sie ihn zusätzlich in Verzug und drohen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Hierbei kann dann auch erwähnt werden, dass die Kosten zu Lasten des Vermieters gehen.


Viel Erfolg


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