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xxSifoxx 10.09.2009 18:41

Berufliche Versetzung. Kündigungsrecht?
 
Hallo Freunde,

ich bin vor 2 Monaten in eine neue Stadt gezogen um hier eine Arbeitsstelle anzunehmen. Jetzt nach 2 Monaten soll ich in eine andere Stadt ziehen, da ich dort mehr verdiene.
Ich habe mir in einer zweier WG einen Zimmer gemietet. Mein Zimmer ist mobiliert und Bad / Küche teile ich mit dem Mitbewohner.
Im Vertrag steht, dass beide Parteien 3 Monate auf Kündigung verzichten und danach mit der frist von 3 Monaten kündigen dürfen. Das heißt 6 Monate für mich. Was kann ich da machen? Gibt es für mich eine Möglichkeit, diese Zeit zu kürzen?

LG
Sifo

Recht-Einfach 11.09.2009 15:48

AW: Berufliche Versetzung. Kündigungsrecht?
 
Hallo xxSifoxx,

hier exisitiert ein Beitrag mit einem ähnlichen Thema:
Mietbindung - Kündigung bei Versetzung möglich?

Das trifft auf dich genauso zu. Es besteht leider nur die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags oder dem Finden eines Nachmieters, der deine Rechte und Pflichten übernimmt.

Solltest du noch Fragen haben, dann kannst du diese gerne in diesem Thema stellen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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