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Ela1973 26.05.2015 22:20

Kündigung Stellplatz
 
Hallo,

ich bräuchte Ihre/Eure Meinung zu diesem Fall:
ein separat gemieteter Stellplatz wird gekündigt. Er ist nicht an eine Wohnung gebunden. Die Kündigung unterliegt nicht den Regelungen einer Mietwohnung und kann daher formlos gekündigt werden (->Information aus dem Netz).

Gilt dies auch, wenn im Garagenmietvertag steht "Kündigung schriftlich mit Frist xy". MUSS dann per Briefversand via Post gekündigt werden oder reichen auch andere Medien wie eingescannter Brief via Mail?

Vielen Dank!

Regenmacher 27.05.2015 11:56

AW: Kündigung Stellplatz
 
Zitat:

auch andere Medien wie eingescannter Brief via Mail?
Diese Übermittlung entspricht nicht der Schriftform und wäre laut abgeschlossenem Vertrag, der gekündigt werden soll, nicht gültig.

Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform


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