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corsamaus 15.09.2009 09:24

Kündigung wegen Schimmelbefall
 
Hallo,
wir, mein Mann und ich, sind letztes Jahr im August in unsere Wohnung eingezogen. Kurz vor dem Winter haben wir festgestellt, dass die Heizung nicht funktioniert und zwei Monate später haben wir neue Heizkörper bekommen. Kurze Zeit später hat sich über der Eingangstür "Schwarzschimmel" gebildet, wir haben das unserem Vermieter mündlich mitgeteilt und er sagte das kommt vom falschen Lüften, wir lüften regelmäßig auch morgens und abends die sogenannte "Stosslüftung", also nicht nur die Fenster kippen. Und wir sollten den Schimmel einfach abkratzen und uns im Baumarkt Schimmel-Ex holen. Haben wir auch getan aber der Schimmel kam wieder und blieb.
Nun haben wir zum 31.10.09 gekündigt und möchten auf Grund der Schimmelbelastung ( Kopfschmerzen, Müdigkeit und Schlafstörungen, vom Arzt bestätigt) früher aus der Wohnung raus aber unser Vermieter lässt uns nicht:mad:!!!
Ferner hat unser Vermieter uns beim Einzug verschwiegen, dass im Haus jemand wohnt der extrem alkoholkrank ist und ständig bis in die späte Nacht hinein Saufgelage veranstaltet.
Haben wir trotzdem eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag raus zu kommen oder sind wir an die Kündigungsfrist gebunden???
Bitte um dringende Hilfe oder Tipps was wir tun können, vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße

Recht-Einfach 15.09.2009 16:37

AW: Kündigung wegen Schimmelbefall
 
Hallo corsamaus,

mündliche Mitteilungen sind generell imer schlecht für den Mieter. Auch wenn man denkt, es würde das Mietverhältnis ggf. belasten, so solte man immer den schriftlichen Weg für die Mitteilung von Mängeln wählen. Dies dient einfach der Beweiskraft für einen Fall wie Euren.

Ich sehe bei Euch die folgenden Möglichkeiten:
Ihr könntet dem Vermieter anbieten auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden. Sollte es Euch gelingen hat der Vermieter keinen Mietverlust und solte euch (in der Regel) frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen.

Ein anderer Weg wäre die fristlose Kündigung wegen dem Schimmelbefall selbst. Voraussetzung bei solchen Mängeln ist jedoch, dass sie dem Vermieter mitgeteilt wurden unter Auflage einer Frist zur Beseitigung. Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, ist die fristlose Kündigung durch den Mieter zulässig. Hinzu kommt noch die Gesundheitsgefährdung. Problematisch ist nur, dass die Mitteilung bei Euch auf mündlichem Wege erfolgte und ihr somit in der Beweislast seid. Vielleicht gibt es ja Zeugen für Eure Aussagen, das könnte das Ganze ggf. ein wenig vereinfachen, aber auch zu einer grichtlichen Auseinandersetzung führen, was ja eigentlich vermieden werden sollte.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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