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lena 15.09.2009 15:55

Fristlose Kündigung vom Vermieter bekommen
 
Hallo,
ich habe ein Problem, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Letze Woche hat mein Vermieter einfach die Schlösser gewechselt so das ich abends als ich heimkam nicht mehr in meine Wohnung konnte.
Ich bin daraufhin bei einem bekannten untergekommen und hab am nächsten Tag gleich eine Einstweilige Verfügung auf dem Landgericht beantragt..
Nun habe ich zwar wieder die Schlüssel meiner Wohnung, aber heute hat mein Vermieter mir ein Zettel in die Hand gedrückt mit der fristlosen Kündigung da ich angeblich mit 2 Monatsmieten im Verzug bin.

Dies stimmt aber gar nicht, es ist nur eine halbe Monatmiete.

Daher meine Frage, ist eine fristlose Kündigung in dem Fall zulässig ?
Muss er mir die Kündigung nicht per Einschreiben schicken oder reicht es wenn er mir die Kündigung im Beisein seiner Mutter einfach in die Hand drückt ?

Ich bin total verzweifelt, bitte helft mir !

Er hat mir in dem Schreiben eine frist von 2 Wochen eingeräumt die Wohnung zu räumen. Aber in 2 Wochen bekomme ich nie im Leben eine neue Wohnung.

Recht-Einfach 15.09.2009 16:31

AW: Fristlose Kündigung vom Vermieter bekommen
 
Hallo lena.

Mietrückstand ist unter gewissen Voraussetzungen ein Grund für die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Einzelheiten zur fristlosen Kündigung vom Vermieter kannst du unter vorhergehendem Verweis nachlesen.

Dort wirst du unter anderem herausfinden, das ein Mietrückstand von einer halben Monatsmiete nicht zu einer fristlosen Kündigung gereicht. Somit ist der Vermieter im Unrecht!

Sollte er ggf. doch Recht haben, so hast du die Möglichkeit die Kündigungsfrist von 14 Tagen durch eine drohende Obdachlosigkeit als Härtefall verlängern zu lassen.

Dennoch ist der Vermieter in der Beweispflicht und zusätzlich muss der ordnungsgemäße Kündigungsgrund in der fristlosen Kündigung des Vermieters angegeben sein.

Als erstes solltest du schriftlich um eine Zahlungsaufstellung bitten mit genauer Aufzeichnung der Rückstände. Ebenso solltest du der Kündigung widersprechen. Damit nimmst du den Vermieter in die Beweispflicht.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach


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