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Kaution, Schäden, Wartung Boiler

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.09.2015, 22:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2015
Beiträge: 1
Standard Kaution, Schäden, Wartung Boiler

Hallo Zusammen,

leider handelt es sich in meinem Fall um mehrere Dinge und nun weiß ich nicht in welche Kategorie ich diesen Fall hier ordnen soll.

Es geht um folgendes:
Ich habe meinen Mietvertrag rechtsgemäß gekündigt: Sonderkündigung auf Grund einer Mieterhöhung, wurde angenommen.
Ich erhielt einen Brief meines Vermieters mit der Info der weshalb mir von meiner Kaution Geld einbehalten wird.
Klar, Nebenkostenvorauszahlung.. Ein weiterer Punkt war die Rechnung einer Wartung meiner Gastherme: Hier zum Problem:
Im Mietvertrag steht: Rechnungen der Wartung einer Gastherme muss ich übernehmen, jedoch war es hier etwas spezieller. Die Therme hätte bereits vor meinem Einzug gewartet werden müssen. Es traten in meinem Fall giftige Gase aus, ich konnte mich also nicht mehr in der Wohnung aufhalten.
Mein Vermieter und ich kontaktierten uns via whats app und nach keiner Reaktion beauftragte ich selbst jemanden um endlich wieder daheim schlafen zu können.
Das ist nun gut ein Jahr her und nun bei Kündigung stellt er mir das aus.

Des Weiteren war im Mietvertrag vereinbart, die Wohnung so zu übergeben wie ich sie erhalten habe: Weiß gestrichen.

Ich habe versucht so gut es geht mit Freunden zu streichen und zu tapezieren. Bei der Wohnungsübergabe, fiel mir auf dass die Tapete nicht so schön von uns verarbeitet war (sind auch keine Handwerker) Er hatte die Tapete runtergerissen, wollte selbst neu streichen. Nun teilte er mir mit das er hierfür einen Maler beauftragt hat und ich die Mehrkosten übernehmen muss.

In weit darf er das so machen?
Ich bitte stark um Rückmeldung, da ich wirklich nicht weiß wie ich hier vorgehen kann.

Lieben Dank vorab.

Grüße, Nicole



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  #2  
Alt 09.09.2015, 10:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution, Schäden, Wartung Boiler

Mal nicht der Reihenfolge nach:

1. In welchem Zustand eine Wohnung bei Auszug zurück gegeben werden muss hängt in erster Linie von den exakten Worten des Mietvertrags ab und in zweiter Linie, wann die Rückgabe erfolgte. Letzteres deshalb, weil sich die Urteile des BGH zu diesem Thema in letzter Zeit zugunsten der Mieter bewegen. Also brauchte ich etwas mehr input, um eine verlässliche Antwort zu geben.

2. Wenn der Vermieter mit der Arbeit seines Mieters nicht zufrieden ist, dann muss er reklamieren. Er darf auf keinen Fall selbst tätig werden, oder einen Maler beauftragen. Diese Rechnung hat er auf jeden Fall selbst zu bezahlen.

3. Wenn im Mietvertrag vereinbart war, dass die Wohnung wieder weiß zurück zu geben ist, dann ist dieser Passus per se ungültig, weil er eine unzulässige Farbvorgabe enthält.

4. Sollten Sie die Wohnung z.B. in kräftigen Farben oder Mustertapeten versehen haben, kann man das als Sachbeschädigung auslegen und es muss für neutale, helle Farben gesorgt werden.

5. Bei der Wartung der Therme haben Sie vorschnell gehandelt. Diese Arbeit hätte vom Vermieter in Auftrag gegeben werden müssen, die Bezahlung wäre dann ein Streitthema geworden. Wenn aber die letzte Wartung versäumt wurde, hätten Sie gute Karten gehabt. Da Gesundheitsgefahr bestand, hätte dann der Vermieter die Kosten der Aushaus-Übernachtung, bzw. eine Mietminderung für diese Tage in Höhe von 100% übernehmen müssen.

6. Off topic: Ich lese whats app. So bequem diese Kommunikation auch sein mag, sie ist in Fragen und Problemen des Mietrechts völlig ungeeignet. Hier gilt immer noch die Devise: Was man schwarz auf weiß besitzt,..........
Legen Sie von jedem Vorgang eine Kopie an und Sie wissen, was Sie wann an wen geschrieben haben. Und wichtige Briefe bitte nur per Einwurfeinschreiben versenden. Da kann der Empfänger nicht behaupten, dass er die Post nicht erhalten hat.
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Stichworte
kaution, miete, mietrecht, streichen, wartung

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