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binene1 09.03.2016 21:47

Einseitige Kündigung nach Trennung möglich?
 
Mein Sohn ist mit seiner Freundin in eine Wohnung gezogen und stehen beide im Mietvertrag. Sie haben sich jedoch getrennt .Mein Sohn wollte den Mietvertrag nun kündigen und seine Freundin wollte in der Wohnung bleiben. Die Vermieterin lässt dies aber nicht zu. Was können wir machen.

Recht-Einfach 10.03.2016 08:26

AW: Einseitige Kündigung nach Trennung möglich?
 
Hallo,

wenn Ihr Sohn und seine Freundin beide als Mieter im Vertrag stehen und diesen auch beide unterschrieben haben, können Sie den Vertrag auch nur gemeinschaftlich kündigen!

Somit gibt es auch eigentlich nur eine Möglichkeit:
Das Gespräch mit dem Vermieter suchen, den bestehenden Mietvertrag gemeinsam kündigen (ggf. auch Aufhebungsvertrag vereinbaren) und einen neuen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen.

Bis das nicht geklärt ist, schuldet Ihr Sohn auch weiterhin die hälftige Miete!


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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