Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Untermieter zahlt die Miete nicht. Was nun? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/untermieter-zahlt-die-miete-nicht-nun-3196.html)

Vermieter1234 29.08.2016 06:32

Untermieter zahlt die Miete nicht. Was nun?
 
Hallo,

Angenommen:
Vermieter V ist aktuell in einem Auslandssemester und hat deswegen sein WG Zimmer bis zum 01.10.2016 an Untermieter U untervermietet.

Nun gibt es folgendes Problem:
U wurde - aufgrund von eigenem Verschulden - arbeitslos (war ohnehin nur bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, was er V verschwiegen hat) und bezahlt daher die Miete und Kaution nicht.

Vereinbart waren:
- zum 3. jedes Monat 360 Euro und am
- 15. September 250 Euro Kaution, (erste Rate)
- sowie am 15. Oktober 250 Euro Kaution. (zweite Rate)

Nun meine Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit,wie V den U so schnell wie moeglich aus dem Zimmer bekommt?

V hat etwas von 15. eines Monats zum Monatsende gelesen, allerdings greift das ja scheinbar nur bei unbefristeten Vertragsverhaeltnissen..

V und U haben allerdings - unwissentlich - keinen direkten Grund fuer die Befristung in den Vertrag geschrieben.
--> Ist es richtig, dass der Vertrag daher als unbefristet gilt und V ihn daher auf den 15. des Monat kuendigen darf?


Vielen Dank im Voraus.

hummboris 29.03.2017 21:58

AW: Untermieter zahlt die Miete nicht. Was nun?
 
Hallo,

eine genaue Antwort kann ich dir leider nicht geben: Aber habe ich es richtig verstanden, dass ihr einen Vertrag aufgesetzt habt? Wenn ja, müsste das (eigentlich) in eurem Vertrag behandelt sein. Wenn dem nicht so ist, solltest du dir Rechtsbeistand besorgen.

Regenmacher 30.03.2017 08:57

AW: Untermieter zahlt die Miete nicht. Was nun?
 
"Nun meine Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit,wie V den U so schnell wie moeglich aus dem Zimmer bekommt?"

Ja, in dem bei einem Mietrückstand von 2 Mieten eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Die verkürzte Frist bis zum 15. des Monats zum Monatsende gilt nur, wenn das Zimmer Teil der Wohnung ist, die vom Vermieter bewohnt wird. Das ist hier aber nicht der Fall, denn der Vermieter befindet sich im Ausland.

Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist

Ahme1976 29.06.2017 09:32

AW: Untermieter zahlt die Miete nicht. Was nun?
 
Das Problem hier ist, das der Vermieter des Untermieteres (also derjenige im Auslandssemester) gegenüber dem eigentlichen Vermieter/Eigentümer Vertragspartner ist und selbst gekündigt werden kann. Bedeutet gegenüber dem Eigentümer sollten Zahlungen fließen, der Unter-untermieter, kann dann vom eigentlichen Mieter gekündigt werden wenn der Rückstand von den 2 Monaten erreicht ist.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:03 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1