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Kündigung des Vermieters aus Willkür ohne schriftlichen Mietvertrag

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 06.10.2016, 06:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2016
Beiträge: 1
Unglücklich Kündigung des Vermieters aus Willkür ohne schriftlichen Mietvertrag

Hallo zusammen,

also ich bin etwas unsicher was unsere (meine+Lebensgefährten) derzeitige Mietangelegenheit betrifft. Ich kenne zwar grob allgemein gültige Rechte, doch ist es bei unserem Fall etwas undurchsichtig.

Vor etwa 6 Monaten sind mein Partner, unser Hund, unsere Katze und ich in die derzeitige Wohnung gezogen. Vermieter, dessen Sohn und wir besetzen jeweils eine Wohnung (insg. 3 Wohneinheiten). Das Verhältnis war vom Zeitpunkt des Kennenlernnens einfach klasse. Unsere Vermieterin sah es deshalb nicht zwingend notwendig einen schr. Mietvertrag aufzusetzen, welchem wir zustimmten. Kaution war nicht nötig, Einbauküche vorhanden die wir eventuell übernehmen sollten. Mehr war nicht besprochen. Speziell ich, hatte mit meiner Vermieterin ein äußerst enges Verhältnis. Diesem entzog ich mich vor einer weile recht rapide. Sie hat etwas zu sehr in meine Privatsphäre eingegriffen. Sie sah mich also nicht mehr so oft mit unserem Hund gehen, weil ich ihr eben bewusst aus dem weg gegangen bin. so weit noch nicht der rede wert. eines tages klingelte sie sturm an unserer wohnungstür, ich öffnete und sie beklagte sich plötzlich lautstark, ich würde mit meinem hund nicht raus gehen (totaler Quatsch). ich war überrascht über ihren Ton, fauchte zurück, sie entschuldigte sich und ging. Kurz darauf erhielt ich eine Nachricht per Messenger, das unser Flur in einem Katastrophalen Zustand sei und sie hofft, der Rest der Wohnung sähe nicht auch so aus. Wenn der Hund nicht rauskäme würde der ja alles vollpinkeln. Für mich war eindeutig, dass ihr mein Zurückziehen sehr missviel. Der Flur war zugegeben nicht gesaugt und zugestellt, da wir die dort vorhandene Abstellkammer umräumten. Das erklärte ich Ihr. Sie war allerdings so versessen darauf die Behauptung aufzusetellen, ich würde meinen 50kg schweren Hund täglich in die Wohnung machen lassen mit der Begründung, sie sieht mich nicht. So rechtfertigte Sie sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Dem stellte ich mich zwar nicht entgegen, aber lies Sie auch nicht einfach gewähren, da ich Ihre Art und Weise als recht unverschämt empfand. Als Sie nicht gleich Ihren Willen bekam, legte Sie uns Nahe, nach einer anderen Wohnung Ausschau zu halten. Ich sagte, wir würden uns umsehen, doch nicht knall auf Fall ausziehen (Das alles per Mesenger). Eine Besichtigung forderte Sie nicht mehr.

Frage: Habe ich so unwissentlich einer Kündigung zugestimmt? Welche auch geltend gemacht werden kann?

Im weiteren Verlauf ging es hin und her. Wir versöhnten uns, Sie beschuödigte mich danach erneut... Jetzt war es nicht nur der Hund, sonder nun sähe sie mich zudem den Müll auch nicht rausbringen. Zudem griff Sie mich persönlich an. Ihre Beschuldigungen etspachen wirklich nicht der Wahrheit, was mich wütend machte. wir stritten uns weiter bis ne Weile kein Kontakt herrschte. Dann suchte ich das Gespräch, wir fielen uns in die Arme, entschuldigten uns etc. Alles wiedere gut. Dennoch vereinbarten wir uns eine Wohnung zu suchen, da halt schon zu viel gezanke war. Doch beinhaltete diese Abmachung keine Frist... Also alles offen.

Nun sagte sie mir vor ein Paar Tagen, ein Freund Ihres Sohnes möchte sich die Wohnung ansehen. Ich willigte natürlich ein. Einen Tag vor dem Termin sagte ich aus wichtigem Grund ab mit der Bitte um Verschiebung für den darauffolgenden Tag.
Jetzt rastete Sie erneut aus und schrieb, das der Termin lange genug fest stünde und dieser wird auch wahrgenommen. Außerdem sollen wir zusehen, dass wir zum nächsten ersten raus sind.

Frage: Darf Sie das? Offiziell liegt doch keine rechtskräftige Kündigung vor oder? Es liegt auf der Hand, dass Sie ein persönliches Problem entwickelte und nun danach handelt.
Die beidseitige Abmachung, dass wir ausziehen, bestand zwar, aber wir nannten keinen Zeitpunkt und sie forderte keinen.

Bin dankbar für hilfreichen Atworten....
Lieben Gruß
Jessi



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  #2  
Alt 08.10.2016, 15:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung des Vermieters aus Willkür ohne schr. Vertrag

Bitte das Problem in kurzen und präzisen Worten schildern, die ganzen persönlichen Empfindungen weglassen, diese gehören eher zu BILD oder RTL2, im Mietrecht zählen nur Fakten. Dieses Forum bitte nicht mit der Telefonseelsorge verwechseln.
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Stichworte
hund, katze, kündigung, mündlicher mietvertrag

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