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Mirjam40 11.09.2017 18:28

Willkürliche Kündigung meiner Mietwohnung!
 
Hallo ,ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin am15.05.17 in meine Wohnung eingezogen,die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss , Vermieterin wohnt mit im Haus im EG ;
Von Anfang an stand ich unter Beobachtung,wurde ständig ausgefragt wie was wo ich gerade mache, bevormundet und dergleichen. Ich habe mich daraufhin natürlich sehr distanziert und zurückgezogen,was meiner Vermieterin überhaupt nicht passt und nun Gründe sucht um mich los zu werden -zu kündigen!
Ich habe ein Kündigungsschreiben im Briefkasten gehabt mit den Begründungen ich hätte sie angeblich hinters Licht geführt daß ich Raucherin bin ,wobei die Vermieterin mich auch schon VOR dem Mietverhältnis kannte und schon rauchen sehen hat . Punkt zwei: mein Pflegehund vom Tierschutzverein gleich mit eingezogen sei (Tiere sind erlaubt in meiner Wohnung)
Punkt drei: ich in Bezug des Mietgeldes angeblich auch nicht die Wahrheit gesagt hätte da es zu anfangs
teilweise vom Jobcenter kam ....wobei ich der Meinung bin das sie das gar nichts angeht woher welches Geld kommt , Hauptsache die Miete wird pünktlich bezahlt! Oder sehe ich das etwa falsch ?
Also meiner Meinung nach sind das KEINE RECHTSWIRKSAME KUNDIGUNGSGRÜNDE oder ?
Ich habe bis jetzt nicht darauf reagiert....
Die Frage ist nun aber ,was kann ich tun um mich gegen diese Willkür zu wehren ?
Vor allem habe ich als Mieter ja ebenfalls Rechte oder ?
Ich danke schon mal im Voraus

Regenmacher 11.09.2017 21:26

AW: Willkürliche Kündigung meiner Mietwohnung!
 
Zitat:

Zitat von Mirjam40 (Beitrag 10721)
Ich habe bis jetzt nicht darauf reagiert....
Die Frage ist nun aber ,was kann ich tun um mich gegen diese Willkür zu wehren?
Vor allem habe ich als Mieter ja ebenfalls Rechte oder ?

Ich würde mich auch weiterhin sehr bedeckt halten, die Miete pünktlich entrichten und die Ruhezeiten, die in der Hausordnung genannt sind, einhalten.

Alles oben beschriebene ist kein Grund zu einer Kündigung durch die Vermieterin.

Ihre Rechte finden Sie in den Gesetzen zum Mietrecht: Das Mietrecht im BGB - Mietgesetze im amtlichen Text

Mirjam40 12.09.2017 10:33

AW: Willkürliche Kündigung meiner Mietwohnung!
 
Lieben Dank ,Regenmacher für Deine Antwort ��
Das bestätigt natürlich meine Meinung,das ich in dem Fall Recht habe.
Dein Tip beherzige ich sowieso schon,von daher kann man mir keine Verstöße gegen den Mietvertrag zu Lasten legen.Anmerkung: ich habe einen ganz normalen Norm Mietvertrag auf unbestimmte Zeit!
Allerdings sehe ich hier leider keine Möglichkeit mich friedlich und intern mit meiner Vermieterin zu einigen....
Soll ich denn nicht doch einen schriftlichen Wiederspruch gegen ihre Kündigung schreiben?!
LG

Regenmacher 12.09.2017 11:16

AW: Willkürliche Kündigung meiner Mietwohnung!
 
Gegen welche Kündigung? Bisher ist das doch nur ein Gelaber, das man nicht ernst nehmen kann. Einzig, wenn der Mieter in einer sogenannten Einliegerwohnung mit dem Vermieter allein im Haus lebt, wäre eine Kündigung ohne Begründung möglich: Wohnung im Zweifamilienhaus: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist


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