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sayla2002 02.11.2009 13:09

Fristlose Kündigung nach Einbruch
 
Hallo an alle,

bei mir, alleinstehende Frau um die dreißig wurde letzte Woche eingebrochen. Die Vermieterin weigert sich, die Reparatur der Terrassentüre zu bezahlen.
Unabhängig davon kann ich nicht mehr ruhig schlafen, ich habe eine dermaßene Angst ich kann da nicht mehr wohnen und möchte mir so schnell wie möglich was neues suchen.
Meine Frage nun: ist ein Einbruch in eine Wohunung, und das damit verbundene Unwohlsein/Angstzustand ein rechtmäßiger Grund für eine fristlose Kündigung?
Wie sind die "Fristen bei fristloser Kündigung" ? Kann ich da von heute auf morgen sagen "ich bin weg" oder sollte man hier auch eine Frist von z.B. 2 Wochen o.ä einhalten?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe

Recht-Einfach 02.11.2009 22:28

AW: Fristlose Kündigung nach Einbruch
 
Hallo sayla,

meines Erachtens nach gereicht ein Einbruch nicht als fristloser Kündigungsgrund.

Gründe für eine fristlose Kündigung findest du hier: Gründe für fristlose Kündigung

Dennoch solte der Vermieter schnellstens für die Beseitigung der Schäden sorgen. Diese sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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