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Dreifler 13.01.2018 14:40

Abmahnung Unterzeichnungspflicht
 
Ich bekam gestern eine Abmahnung wegen wiederholter verspäteter Mietzahlung.
Ich habe verweigert, diese zu unterschreiben, weil sich unser Vermieter nicht darum kümmert, daß in den Wänden des Mietobjekts Mäuse wohnen, die sich auch schon in die Küche durchgeknabbert haben, und er sich immer wieder rausredet damit, daß wir den Müll nicht immer rechtzeitig rausstellen und sein Dachdecker sich nicht bei ihm meldet. Ich habe ihm auch schon mehrfach angeboten, die nicht fertig gestellten Außenwände mit ihm zusammen abzudichten, z.B. mit Drahtgittern.

-> bin ich gesetzlich verpflichtet, ihm diese Abmahnung zu unterschreiben? (Er hat sie selbst nicht unterschrieben)

Ich habe dies verweigert, aus einer Trotz-Reaktion heraus .

Über eine zeitnahe Reaktion würde ich mich sehr freuen.

Regenmacher 13.01.2018 18:55

AW: Abmahnung Unterzeichnungspflicht
 
Das sind aber 2 ganz unterschiedliche "Kriegsschauplätze", die man nicht miteinander mischen darf.
1. Unpünkliche Mietzahlungen können zur rechtlich korrekten Kündigung führen, wenn zuvor vom Vermieter eine Abmahnung erfolgte.
3. Der Mäusebefall hat mit der schlechten Zahlungsmoral des Mieters nichts zu tun. Hier sollte der Vermieter beweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben) zur Beseitigung dieses Problems augefordert werden. Eine Frist von 14 Tagen nach Kalender sollte dem Vermieter aber gegeben werden, danach wäre eine Minderung der Miete angesagt. Wie hoch die Minderung anzusetzen wäre findet man mithilfe von Google oder bei einer Rückfrage beim örtlichen Mieterverein.

Mietminderungstabelle

itzebitz27 08.05.2018 09:50

AW: Abmahnung Unterzeichnungspflicht
 
Bezahle doch erstmal deine Miete, dann könnt ihr über das Mäuseproblem sprechen. Ist ja sonst ein ewiger Teufelskreis, wenn sich jeder immer nur über den anderen aufregt.

Robit 09.05.2018 10:41

AW: Abmahnung Unterzeichnungspflicht
 
Ist ja dann so wie Selbstjustiz was du machst.


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