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GunAce 22.11.2009 12:40

Mietdauer unbefristet oder befristet?
 
Hallo,
ich hab da mal ein arges Problem mit dem Verständnis zum §2 Mietdauer. Hoffe ihr könnt mir das mal übersetzten ;-).

§2 Mietdauer

1.a. Unbefristetes Mietverhältnis
Das Mietverhältnis beginnt am : 01.01.2008
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 31.12.2010 zulässig.

1.b. Befristetes Mietverhältnis
Das Mietverhälnis ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt am "kein Datum" und endet am "kein Datum"

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses entfällt gemäß §575 BGB aus folgenden Gründen.
- nach Ablauf der 2-Jahresfrist besteht automatisch ein unbefristetes
Mietverhältnis

Meine Frage, wann kann ich jetzt kündigen ?
Zum 31.12.2010 oder nach ablauf der 2 Jahre ?



MFG

Recht-Einfach 24.11.2009 00:16

AW: Mietdauer unbefristet oder befristet?
 
Hallo GunAce,

so wie ich deinen Vertrag interpretiere hast du ein unbefristetes Mietverhältnis mit der Möglichkeit zur Erstkündigung zum 31.12.2010 abgeschlossen. Also einen vereinbarten Kündigungsausschluss von 2 Jahren.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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