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ghostle 24.11.2009 09:56

Kündigung wegen feuchtem Keller
 
Meine Mieter haben einen 1 jahresvertrag den sie jetzt fristlos kündigen möchten weil der Keller feucht ist und teilweise Schimmelpilze hat. Sie haben mir nicht die Möglichkeit gegeben, etwas nachzubessern, sondern vor einer Woche gesagt das sie diese Woche ausziehen. Grund wäre wegen gesundheitlichen Schäden. Die Mieter wussten aber das der Keller nicht topfit ist, weil sie auch per Mietvertrag verpflichtet wurden einen Luftentfeuchter einzuschalten. Haben sie das Recht fristlos zu kündigen ohne Vorwarnung. Sie drohten mir gleich mit dem Mieterschutzbund. Bin etwas verzweifelt weil ich auf die Miete angewiesen bin und würde den keller auch sanieren.:mad:

Recht-Einfach 24.11.2009 15:49

AW: Kündigung wegen feuchtem Keller
 
Hallo ghostle,

nach meinem Kenntnisstand ist keine fristlose Kündigung ohne Mängelanzeige möglich.

Das bedeutet, dass der Mieter die Mängel, in diesem Falle also den Schimmelbefall, im Keller hätte melden müssen und zusätzlich eine Frist zur Beseitigung der Mängel stellen.

Dies ist nicht erfolgt. Somit gebe ich dir gute Karten und du solltest einen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen!

Hier kann noch einmal nachgelesen werden, welche Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter am relevantesten sind:
Die fristlose Kündigung durch den Mieter


Ich hoffe ich konnte helfen!


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