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Dreister Vermieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.07.2018, 00:16
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Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Dreister Vermieter

Hallo liebe Fories,

ich hatte fristgerecht die Wohnung gekündigt.

Heute war Besichtigungstermin der Mietinteressenten.

Ich teilte bereits in der Ankündigung des Vermieters mit, daß ich seine Anwesenheit nicht dulde, da er gerne dabei wäre.

Der Vermieter hatte bereits vor ca. 3 Wochen einen Besichtigungstermin aufgrund eines nicht vorhandenen Grundes erzwungen.

Als nun heute die angekündigte Besichtigung für die potenziellen Nachmieter war, standen einige Leute vor der Tür - mit Vermieter, seiner Ehefrau und des gemeinsamen Sohnes.

Ich sagte, daß ich nur jew. 2 Leute hinein lasse und der Vermieter solle draußen bleiben.

Nachdem ich das junge Paar hinein ließ und die Türe wieder schließen wollte, drückte der Vermieter mir diese mit Gewalt gegen meinen Körper und schob mich beiseite. Er trat gegen meinen Willen mit seiner Ehefrau und dem Sohn in meine Wohnung. Ich wies diese 3 hinaus, jedoch nahmen sie keine Notiz.

Während dessen schaute sich das junge Paar unbeeindruckt die Wohnung an.

Sie gingen durch bis zum Wohnzimmer.

In der Diele angekommen, sprach ich nochmals dem Vermieter und seinem Gefolge das Verbot aus und warf sie quasi hinaus. Daraufhin blieb der Vermieter stehen und versprerrte die Diele. Ich meinte dann zu ihm, ob er nun gewalttätig werden wolle. daraufhin ging er dann zur Haustüre.

Während dessen schauten sich die jungen Leute immer noch die Wohnung an, obwohl sie neben mir standen verzogen diese keine Miene.

Erst jetzt bemerkte ich, daß der Sohn des Vermieters alles mit dem Handy aufgenommen hatte, an der Türe sagte ich ihm, daß dies verboten sei.

Der Vermieter befand sich immer noch in der Wohnung. Als ich ihm nochmals sagte - erstaunlicherweise blieb ich die ganze Zeit ruhig - daß er kein Recht hätte, ohne meine Zustimmung die Wohnung zu betreten, ging er zur Türe und fasste sogar meinen daran befindlichen Schlüssel an.

Als das junge Paar - immer noch ohne irgendeine Reaktion - die Wohnung verließ, klingelte es erneut an der Wohnungstüre. Die 2 älteren Damen hatten derweil schon längst - ohne Besichtigung natürlich - das Weite gesucht.

Als ich dann die Nebentüre öffnete, rief die Ehefrau des Vermieters ich habe die Haustüre zu öffnen.

Daraufhin meinte ich, da ich das Hausrecht habe kann ich die Türen nach Belieben öffnen.

Eine Frau mittleren Alters besichtigte dann trotzdem die Wohnung.

In der Zeit, als der Vermieter mit seinen Angehörigen in meiner Wohnung stand und sich gefährlich Nahe an der nächsten Zudringlichkeit befand, rief ich Bekannte um Hilfe an. Erst daraufhin verließen diese die Wohnung.

Als dann meine Bekannten eintrafen, war alles zu spät, jedoch meinten diese, ich solle die Polizei anrufen. Ich sagte daraufhin, daß dies keinen Zweck hätte und so war es auch. Die Polizei sagte, ich solle am Montag Anzeige erstatten, dafür kämen sie nicht raus und desweiteren solange der Sohn das unerlaubte Video nicht ins Internet stellt, bestehe kein Handlungsbedarf. Das war´s.

Fazit: Meine Rechtsanwältin werde ich Montag anrufen. Anzeige wegen Hausfriedensbruch und gewaltsamen Eindringens in meine Wohnung und unerlaubtes filmen erstatten.

Ich weiß jedoch im voraus, daß das Verfahren wegen Aussage gegen Aussage eingestellt werden wird. 3 gegen 1 - wie soll das gehen ?

Wer von Euch hat Erfahrung und kann mir helfen ?



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Geändert von Rico (29.07.2018 um 00:28 Uhr)
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